Full text: Handbuch der Land-Bau-Kunst (Erster Theil)

    
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Bon den Baumaterialien. 4. 
"Zur Aufführung der Schornfleine, -wenigfiens in ges 
meinen Landgebäuden, ift der Gebrauch) der Luftfieine auch 
‚ Ihon- fo allgemein, daß e8 Dieferhalb Feiner erh Empfehs 
lung bedarf.  Beniger aber fcheint man noch zur Zeit die 
fchon vorhandenen Beifsiele nachahmen zur wollen, nämlich 
die Luftfteine zur Aufführung der innen Scheidewände, und 
sioch weniger zu den Auffenwänden zu gebrauchen. 
Unterfucht man die Feftigfeit eines aus gutem, das ift, 
nicht zu magern, oder mit zu vielem Sande vermifchten 
Lehm geformten und wohlgetro@neten Lehmziegeld. (welches 
Yetere neben der erften Eigenfhhaft eine Hauptbedingung 
ift,) gegen. manche Sorten. umnferer jebigen  _gebrannten 
Steine, : fo dürfte wol der Zweifel, daß erftere nicht eben fo 
gut, ‚als Veßtere, zur Aufführung fa a ec Mauern eined 
Gebäudes gebraucht werden Fönnten, feicht wegfallen. 
Daß den Lehmwänden ein ber ie Erde gehörig und 
wenigftens. anderthalb Fuß erhöhetes Sundament: gegeben 
werden muß, verfieht fich von felbft, und es ift anzurathen, 
überbies noch 1 Fuß hoch über die Fußböden mit gebranne 
ten Steinen zur mauern, um die Feuthtigkeiten bei Reinigung 
oder bei dem Scheuern der Zimmer von den Wänden abzus 
halten, welches aud) in den obern Stocdwerfen zu beobachten 
feyn würde, -d. i., wenn, die Lehmmwände bis zur Höhe. der 
Fußböden aufgeführt worden, fo muß 1 Fuß hoch fiber den 
Fußböden des obern Stodwerks\ wieder mit gebrannten Zie= 
gen gemanert und dann ‚mit den Lehmfleinen, fortgefahren 
werden. 
E35 ift ferner bei Diefem Gebraudje der Lehnziegel 
nötgig, Die Dfenlöcher mit gebrannten Steinen einzufaffen, 
auch die Stellen, bei den. Feuerheerden, fo weit das. Holz 
gegen die Mauer gelegt wird, damit zu mauern, nicht, weil 
die Lehmfteine die Hibe des Feuers nicht vertragen Eönnten, 
     
   
   
  
  
  
   
  
   
   
  
  
  
  
  
 
	        
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