140 Erſter Abſchnitt. Von den Hauptmaterialien.
wölbe, oder bis zur ſonſtigen Bede>ung des Ofens, darauf
geſtellt werden können, und gleichſam die De>e der Dachſteine
ausmachen.
Zuweilen wird auch in den Biegelöfen neben den Mauer-
ſleinen Kalk gebrannt; der Kalk kommt alsdann unten zu ſte-
hen, und die Feuergänge oder die Schürgaſſen werden damit
gewölbförmig überſeßt, worúber alsdann noch drei bis vier
Fuß hoch fleine Kalkſteine eingefeßt werden, zwiſchen welchen
man, efwa drei Fuß aus einander, drei bis vier Zoll Dice
Stüde ftelt, welche, nachdem fie verbrannt, find, die Keuer-
töhren formiren ; auf die Kalkſteine werden dann die Mauer-
feine wie gewöhnlich eingefeßt.
Befanntermaßen werden die in den Biegelofen eingefeß-
fen, an der Luft getrodneten Ziegel anfänglih durch ein ge=
lindes Feuer, welches das Schmauchfeuer genannt wird,
völlig ausgetro>net ; alsdann wird das Feuer allmählig bis
zur größten Hiße vermehrt, und ſo wird wieder allmählig von
dem höchſten Grad der Hite bis zu dem geringen nachgelaſſen,
auch zuleßt zur Erſti>éung- des Feuers die Schürlöcher zuge-
gemauert. Hiebei muß nun der Ziegler alle Aufmerkſamkeit
anwenden, und Flamme undo Hite durch Eröffnung der Thú-
ren vor den Schürlöchern,, ingleichen der in ven Deden oder
in den Gewölben des Ziegelofens angebrachten Zuglöcher fo
zu dirigiren verſtehen, daß die Hite möglichſt gleichförmig in
dem ganzen Ofen wirkt, und alle Ziegel ſo viel als möglich
gleich gut ausgebrannt werden.
Da es aber hiebei auf die Richtung der Luft oder des
Windes, und auf deſſen Heftigkeit mit ankommt, fo läßt fich
das allgemeine Verfahren nicht genau befchreiben. Selbft nad)
dieſen zufälligen Umſtänden richtet ſich die Zeit, in welcher
ein Ziegelbrand verrichtet werden kann. Gemeiniglich erfodert
folher 10 bis 12, au< wohl 14 und mehre Tage, welche
ungefähr ſo vertheilt ſind: bei einem Ofen, worin etliche 30
tauſend Steine gebrannt werden , erfodert das Einkarren und
Einfegen derſelben in den Ofen etwa 3 Tage, das Brennen
ſelbſt 9 Tage, das Abkühlen des Ofens 5, und das Auskar-