Bon den tünſtlihen Steinen. 149
2. Die gewöhnlihen Mauerziegel; ſie können zwar
von verfchiedener Größe fein, jedoch muß, wegen des Ver-
bandes oder der gehörigen Verbindung der Steine mit ein-
ander zu einem Mauerwerk, die Breite derſelben gegen die
Länge dergeftalt proportionirt fein, daß zwei Biegelbreiten,
mit Inbegriff der dazwiſchen kommenden Kalkfuge, die
Lange eines Ziegels ausmachen ; ſie müſſen alſo etwas we-
niger als die halbe Länge zur Breite haben. Die Dice
ift gewöhnlich Y, der Länge; es kommt aber dabei nicht
genau auf dieſe Proportion an.
Die willkührliche Größe, welche man überhaupt den Zie-
geln und den Ziegeleien gibt , iſt im Bauen ſehr nachtheilig;
denn ift man genöthigt, von mehrern Ziegeleien Steine zu ei-
nem Bau zu kaufen, fo hindert die verſchiedene Größe der-
ſelben einen guten Verband ungemein. Auch liegt in einer
nur wenig verminderten Größe eine große. Vervortheilung, inz
dem bei Körpern überhaupt das Größere und Kleinere Derfel-
ben nicht fo leicht in die Augen fällt, als bei Linien und Fiä-
chen. Denn wenn z. E. ein Ziegel 12 Zoll lang, 6 Zoll breit
und 3 Zoll hoch iſt; ein anderer aber nur einen Zoll kürzer,
mithin nur 11 Zoll lang, einen halben Zoll fihmäler, alfo
5%, Boll breit, und nur einen Viertel Zoll minder di>, alſo
27, Bob fark ift, ſo iſt leßterer Stein, dem kubiſchen Inhalte
nach, ſchon um ein Viertel kleiner, als erſterer *).
Es iſt demnach verordnet worden, daß in der Kurmark
nur zweierlei Sorten von Mauerfieinen angefertigt werden fol-
len: nâmlich eine größere und eine kleinere, und zwar erſtere
zu den Hauptmauern der Gebäude, und die kleinere zu Schei-
*) Ehedem bezahlte man für Ziegel, 1424, Boll Yang, 52, Zoll
breit und 224 Zoll di, 7 Shle. Sept hingegen gelten Ziegel,
10%, 3oll lang, 5 Zoll breit und 2%, Boll dit, 10 Thlr., da
ſie doh in dem Verhältniß des kubiſchen Inhalts der exſteren, von
166 Kubikzoll, zu dem Inhalte der zweiten Sorte, von 150
Kubikzoll , und des Preiſes von 7 Thlr., nur 5 Thlr. koſten
ſollten.