re
he
Don den künſtlichen Steinen. 151
In den meiſten übrigen Eönigl. Provinzen find eben-
falls dergleichen Feſiſezungen über die gleiche Größe der Zie-
gel, mit einigen geringen Abweichungen von den vorgedachten
Dimenfionen, befannt gemacht worden.
Das Gewicht der Ziegel iſ ſehr unbeſtimmt. Der Ku:
bifzoll gut ausgebrannter Ziegel wiegt etwa 2%, Loth, und
alſo einhundert Mauerſteine etwa 8, 9 bis 10 Zentner; mit-
hin rehnet man auf ein fchlechtes Bauergefpann einhundert
Mauer-, oder zweihundert Dachſteine, wo hingegen ſtarke
Dferde wol zmweis bis dreimal fo viel fortbringen können.
3. Gewölbe-Ziegel. Es würde zwar gut ſein, wenn man zu
ſtarken oder di>en Gewölben beſondere Gewölbſteine brennen
ließe; allein dies würde ſehr mühſam ſein, weil niht nur nach
den Radien der Bogen und nah der Höhe der Gewölbe,
fondern auch nach der Lange des Gewölbes Steine von
verſchiedener Größe und Geſtalt verfertigt werden müßten.
Beiläufig wird bemerkt, daß im IITten Bande des »Re-
pertorium of aris and manufactures « eine in England
neu erfundene Art von Gewölbſteinen befchrieben ift, welche
in einander eingreifen. Dieſe Steine dürften fid) aber wol
beſſer von Bruchſieinen zuhauen, al von Biegelerde formen
und brennen laſſen; wenigſtens hat es bei angeſtellten Ver-
ſuchen auf der Bromberg’ſchen Ziegelei noh nicht glü>en wol-
ten, eine fehiefliche Form auszumitteln, um diefe Steine darin
zu ſtreichen.
4. Die Flieſen. Sie find gewöhnlich 8 bis 10 Zoll ins
Gevierte, und 2 Zoll did,
ren wird, ſo erwarten Se. Königl. Majeſtät die genaueſte und
púnktlichſte Befolgung dieſer Vorſchrift , und ſollen diejenigen Ei-
genthümer, Erb: und Zeitpächter der Ziegeleien, weiche ſih deſſen
ungeachtet einer Kontravention fhuldig mahen, der Konfiskazion
der Steine oder deren Kaufwerthd, wovon dem jedesmaligen De:
nunzianten ber vierte heil hiemit verfichert wird, ganz unfehlbar
gewärtig ſein.« Gegeben Berlin, den 5ten Suli 1793.
Königl. Rurmärkifbe Krieges: und Do:
mänen: Kammer