Full text: Handbuch der Land-Bau-Kunst (Erster Band)

     
   
  
  
  
     
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
     
Vom Bauholze. 
unter, weil durh das Abbrechen Riſſe entſtehen, die fich öfters 
weit in die Länge des Stammes erftreden und ein ganzes 
Ende ſchadhaft machen können. 
Von dem gefällten Holze pflegt man im Walde die 
Borke und etwas von. dem Holze ſelbſt abzuſchlagen, oder fol- 
ches im Groben viere>ig zu behauen, welches man Be- 
waldrechten nennt. Es geſchieht ſolches, um die Anfuhren 
zu erleichtern, und um nicht unnüßes Holz zu transportiren. 
Da indeſſen dergleichen Holz noch einmal aufs Lager ge- 
brachf und feharffantig befchlagen werden muß, fo hat man 
nicht nur die Mühe faft doppelt, fondern weil auch ein ge= 
fchiefter Zimmermann die Bäume nah ihrer Stärke und ven 
Krümmungen , welche ſie haben, zu dieſem oder jenem Ge- 
brauche oder Verbandſtüke des Gebäudes *) beſtimmt, und 
das Holz danach in abſezenden Längen und Stärken befchlägt 
oder ſprengt; ſo kann hierunter bei dem Bewaldrechten 
leicht etwas verſchen, und dieſes oder jenes Stk Holz, wel- 
ches zu einem andern Behuf gepaßt hätte, dazu untauglich ge- 
macht werden ; es iſ daher rathſamer, das Holz entweder 
rund- auf die Bauſtelle zu fahren, und es erſt daſelbſt völlig 
rein zu beſchlagen, oder ſolches gleih im Walde zu verrichten. 
Wird das Holz rund angefahren, ſo muß es bald beſchlagen, 
oder wenigſtens von der Borke befreiet werden , weil es ſonſt 
anläuft , blau wird und ſto>t; auh muß es nicht unmittelbax 
auf die Erde, ſondern auf die Unterlagen gelegt werden. 
Bei demjenigen Holze, welches zu Balken oder Trägern diez 
nen ſoll, iſt bei dem Beſchlagen vorzügtich dahin zu ſchen, daß 
die Nord- oder Winterſeite, welche die Zimmerleute auch die harte 
Seite zu nennen pflegen, oben hinkommt; denn da die meh- 
reren Bâume nach der Mittagsſeite hin gekrümmt ſind, ſo er- 
hält der Balken oder Träger dadurch, daß die Nordſeite nach 
oben gelegt wird, cine Erhebung oder eine Sprengung nach 
*) Dieferhalb muß dem Bimmermann ſchon beim Fällen und ‚Befchla: 
gen des Holzes der Riß von dem aufzuführenden Gebäude ertheilt 
werden. : 
  
  
 
	        
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