Full text: Handbuch der Land-Bau-Kunst (Erster Band)

   
  
  
  
  
  
  
248 Erſter Abſchnitt, Von den Haupfmaterialien. 
hoben werde, damit das Tagewaſſer nicht zu dem Gebäude hin, 
ſondern ſtets von demſelben gehdrig und von ſelbſt abgelei- 
tet werde, das Grundwaſſer aber die Sohle ves Gebäu- 
des niemals erreichen fônne, 2 
Da, wo eine oder die andere dieſer Regeln vernachläf- 
figt if, und wo der Schwamm erzeugt wird, bleibt nur 
die Anwendung der Vertilgungsmittel gegen denfelben übrig, 
welche dur) eine genaue Kenntniß der Natur des Haus: 
Ihwammes entbedt find, und fih durch Erfahrungen bereits 
bewährt haben. 
Dieſe Vertilgungsmittel gegen den Hausfchwamm be- 
ſtehen in Folgendem : 
1) Sicherung des noch brauchbaren und neu zu ergân- 
zenden Holzes durch äßende Mittel, und Entfernung alles 
vom Schwamm ergriffenen alten Holzes ; 
2) Jſolirung der Erdfeuchtigkeit mittelſt hohler Räume 
und Luftzüge; 
3) Anwendung von Mitteln, um die Feuchtigkeit aus 
dem Mauerwerk zu entfernen. 
Die BVertilgungsmittel fallen mit den obenbefchriebenen 
. Vorbeugungsmitteln nahe zuſammen, und enthalten lettere 
mit in fih. Da man jedoch bei einem fchon vorhandenen 
Bauwerke nicht immer das nachholen kann, was im Neu- 
baue fchon verfehlt worden ift, fo hat man fich vielfach um 
Mittel bemüht, welche den Organismus und das Wakhsthum 
des Schwammes durchaus verhindern ſollen. Die Bertil- 
gungsmittel find aber, nach der Erfahrung, für das Holz nur 
da noch anwendbar, wo dafjelbe noch nicht bereits vom 
Schwamme durchdrungen und angeftoct iſt. Es bleibt ſtets 
gewagt, das leßtere wieder zu verwenden, auh wenn die 
beſten Beizmittel hiezu gebraucht werden; auch bedarf das- 
jenige Holz, welches ſi< bei der Herausnahme als noh 
brauchbar zeigt, der Anwendung ſolcher Mittel, damit es 
für die Dauer geſichert werde. Es find bereits die vorzüg- 
lichſten Anſtrihe und-Beizmittel angegeben, um das Holz 
gegen die Aufnahme der Feuchtigkeit und gegen die eintre- 
   
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
    
  
  
  
  
   
   
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.