448 Dritter Abſchnitt. Von den Metallen im Bauweſen.
$. 192.
5, Berechnung.
Die unter $. 190. beſchriebene Platte det, nach Ab:
zug der 4 Falze, welche für jede Seite 1%, beträgt, 27 .
27=729 M“ = 5% Döuß, mithin zu Einer DRuthe
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der Heftblehe 29 Tafeln annehmen kann. An Gewicht
enthalten dieſe 29 Tafeln,
wenn 14 Bleche bei 1%, Pfund Schwere des [Fußes
zu einem Bentner gehören, 228 Pfund,
wenn 17 Bleche bei 1 Pfund Schwere des [Fußes zu
einem Zentner gehören, 188 Pfund.
Im erſten Falle beträgt das Gewicht Eines [Fußes ver-
de>ten Kupfers, mit den Falzen und Heftblechen, 1 Pfd.
19 Loth, im zweiten Falle 1 Pfund 10 Loth. Auf dieſe
Weiſe berechnet man bei allen vorkommenden Dacharbeiten,
als Dachkehlen, Geſimſen 2c., das Kupfer, beſtimmt danach
das Gewicht deſſelben im Verhältniß ver Größe der Ta-
feln, und hienah die Anzahl derſelben, wobei aber das
Ueberde>en der Falze nicht überſehen werden muß.
Aehnliche Berechnungen erfodern die Braupfannen, die
Brantweinblafen, Schlangenröhren und Keſſel , wozu jedoch
ſtärkeres Kupfer genommen wird, mithin weniger Platten
auf den Zentner gerechnet werden. Da jedoch die vielen
Eupfernen Nägel zu folchen Geräthen nicht eine genaue An-
gabe ded Gewichtes möglich machen, fo muß man mittelſt
Erfahrungsſäßen einen Maßſtab nach den verſchiedenen Grö-
ßen der Braupfannen zu erhalten ſuchen, und nach deren
Vollendung das Gewicht durch richtige Wagezettel be-
ſtimmen. |
Die Gegenftände, welche aus Kupferbleh auf Formen
getrieben werden, als: Thurmknöpfe, Geſimſe, Poftamente,
Vaſen und Verzierungen , können nicht in die Kathegorie
gewöhnlicher Klempnerarbeiten geſtellt, ſondern müſſen als
= 287/10 &efeln gehören, wofür man mit Einfluß