560 Grundſäße zur Berechnung mehrerer Bauarbeiten
hb) zu den Dachbalken:
bei maſſiven Gebäuden, die Auflage, wie bei den Eta-
gen-Balken; bei hölzernen Gebäuden, außer der Stärke
der Frontenwände, 1 bis 2 Fuß für die Befeſtigung des
Geſimſes oder des Traufbretts, oder bei Gebäuden mit
Lehmziegeln , außer der Stärke der Frontenmauer, noch
4 bis 6° für das Ueberſtehen der Balken auf beiden
Fronten hin zu gerechnet.
Vertrumpfungen von Ganz- oder Halbholz kommen
nur bei den Treppen oder Schorſteinröhren vor , daher die
Anzahl der laufenden Fuße gefunden wird, wenn man die
Breite der Treppenöſfnungen und vie doppelte Länge der
Schorſteinröhren, ſobald ſolche nicht zwiſchen den Balken durch-
geführt werden können, zuſammenaddirt.
Die Summe der Frontenlängen gibt die Fuße des Kreuz-
holzes zu den Mauerlatten, und bei maffiven Gebäuden
von 2 oder mehreren Etagen, die Summe der laufenden Fuße
Scheidewände, nach der Tiefe des Gebäudes, die Anzahl der
Drtbalfen, oder der Halbhölzer, zwiſchen welche die obe=
ren maſſiven Wände geftellt, und dadurch mit den unteren
Mauern verbunden werben.
3. Holzwände.
Die Summe der lauf. Fuße zu den Schwellen findet
man, wenn man fämmtliche Wände fowol nach der Länge,
als nach der Tiefe mißt und in eine Summe bringt, wöbei
man die Stärke der Holzwand, die an eine Schwelle ftößt,
zu den Schwellenlängen für das Ueberblatten hinzurechnen
muß. Halbholz von ord. ſtarkem, oder ganzes Holz von
Mittel- Holz wird hierzu gerechnet.
Mißt man die Längen aller Wände von einerlei Höhe,
dividirt diefe Summe durch 3, oder 34, als die gewöhnliche
Entfernung der Stiele, und multiplizirt man dieſen Quozien-
ten mit der Etagen - Höhe fo gibt das Produkt die Anzahl
der Fuße zu den Stielen, wozu Kreuzholz von ord. ſtar-