und der dazu gehörigen Materialien. 563
und diefe Summe mit 6, und 8° multipliziert. Die übrigen
Holzverbände werben, wie vorhin bei dem ſtehenden Stuhl,
berechnet.
c) Manfarde= oder gebrohene Dächer.
Da bei dieſem Verbandé ein ſtehender, auch liegender
Stuhl angebracht werden Fann, fo erfodert die Holzberechnung
alles das, was vorhin bei dem ſtehenden und liegenden Dach-
ſtuhl winke!rehter Dächer geſagt iſt; nur daß die Kehlbalken
länger gerechnet werden müſſen, woran die Manſardegeſimſe
von Halbholz befeftigt werden, und welche gewöhnlich 7, von
der Länge der Hauptbalfen ausmachen; daß zwiſchen den
Kehlbalken und Spannriegel öfters, bei tiefen Gebäuden, 1
au< 2 Trâger von ganzem Holz zu liegen kommen ; daß
für jedes Gebind noch 2 lange Bänder von Kreuzholz, die
von den Stuhlfäulen, über den Spannriegel geſchnitten, in
den Kehlbalfen eingezapft werden, binzuzurechnen find; und
die doppelte Frontenlänge die Fuße des gefehlten Manfardes
Gefimfes angibt. Defters werden im’ unteren liegenden
Stuhle ſtatt der Sparren in den Hauptbindern, bei tiefen
Gebäuden, die im Dache fehr belaſtet werden, liegende Stuhl-
fänlen errichtet, die oberhalb eine Breite von 12”, unter:
halb von 10” erhalten. Da die Höhen dieſer Dächer ſehr
verſchieden ſind, ſo muß bei dieſen Holzberehnungen immer
ein Profil zum Grunde gelegt werden.
d) Pultdâcher,
die nur auf einer Seite eine abhängige Dachfläche, auf der
andern aber eine hohe, gerade, auſgehende Wand haben, bes
flehen ſowol aus geraden, als auch gebrochenen, oder Maris
fardevächern. Die Art der Holzberechnung tft der vorhin er:
wähnten gleich, nur mit dem Unterſchiede, daß, man zu Pult-
Dächern von geringer Tiefe zum Stuhl einen ſogenannfen
Bokrahm rechnet, der aus einem nach der Länge des Ge-
baudes fortlaufenden Rahmen von Halbholz, mit Stielen
von ſtarkem Kreuzholz, auf 12 bis 16“ Entfernung, und aus
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