Full text: Handbuch der Land-Bau-Kunst (Erster Band)

   
und der dazu gehörigen Materialien. 573 
und Fenſtern ſelbſt zu kaufen, und durch Aufftapelung trod- 
nen zu laſſen, weil, ohne der ſchlechten Tiſchlerarbeit das Wort: 
zu reden, manche Vorwürfe, welche den Tifchlern über die ge= 
tingften Mängel bei ihren Arbeiten gemacht werden, unbillig 
find, indem,. bei der fleißigften Arbeit, die nachher daran er= 
folgenden Veränderungen zum Theil in der Natur des Ma- 
teriale felbfi, und in der Feuchtigkeit nicht gehörig ausgetroc- 
neter Gebäude ihren Grund haben. 
6) Nachſtehend erfolgen mehrere Grundfäße, die zur Norm 
geworden find, und bei Veranfihlagung der Königlichen Amts- 
Unterthanen-Gebäude beachtet werden müſſen. 
a) Zur Verminderung der 24 Fuß langen Sägeblöde ſollen 
da, wo es angeht, ſtatt ‘derſelben 15, 16 und 18fúßige 
Sägeblöde veranſchlagt werden ; 
H) zur Ausbohlung der Pferdeſtälle der Unterthanen, auch 
für andere gemeine Aderpferde auf den Aemtern und Vor= 
werken , werden keine Bohlen aus den Königl. Forſten 
verabfolgt, ſondern ſelbige müſſen bei den Königl. Do- 
mânen-Bauten gepflaſtert, bei Unterthanen-Gebäuden mit 
Sand ausgefüllt werden ; 
e) ferner werden den Unterthanen keine Bretter mehr zur 
Belegung ihrer Kornböden verabreicht; auch geht dies 
ſehr gut an, indem man über die Balken und den Bo- 
den einen 2” ſtarken Lehm-Eſtri<h machen kann, der mit 
Theergalle gehärtet wird und geglättet iſ, wie die Scheu- 
nen-Fluren, welche der Landmann leicht ausbeſſern kann ; 
auh wird das Gebäude dadurch einigermaßen feuer- 
ſicherer ; 
9) bei den Königl. Domänen- und Unterthanen-Bauten dúr- 
fen keine Bretter zu Giebelverkleidungen veranſchlagt, ſon- 
dern die Fächer der Gièbel müſſen ausgemauert oder ver- 
lehmt werden; 
e) zur Belegung der Fußböden in den Unterthanen - Gebäu- 
den werden gar keine, bei den Wirthſchafts - Gebäuden, 
Forſter-, Prediger- und anderen Gebäuden aber, wozu 
freies Bauholz aus den Königlichen Forſten verabreicht 
    
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
   
 
	        
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