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und Fenſtern ſelbſt zu kaufen, und durch Aufftapelung trod-
nen zu laſſen, weil, ohne der ſchlechten Tiſchlerarbeit das Wort:
zu reden, manche Vorwürfe, welche den Tifchlern über die ge=
tingften Mängel bei ihren Arbeiten gemacht werden, unbillig
find, indem,. bei der fleißigften Arbeit, die nachher daran er=
folgenden Veränderungen zum Theil in der Natur des Ma-
teriale felbfi, und in der Feuchtigkeit nicht gehörig ausgetroc-
neter Gebäude ihren Grund haben.
6) Nachſtehend erfolgen mehrere Grundfäße, die zur Norm
geworden find, und bei Veranfihlagung der Königlichen Amts-
Unterthanen-Gebäude beachtet werden müſſen.
a) Zur Verminderung der 24 Fuß langen Sägeblöde ſollen
da, wo es angeht, ſtatt ‘derſelben 15, 16 und 18fúßige
Sägeblöde veranſchlagt werden ;
H) zur Ausbohlung der Pferdeſtälle der Unterthanen, auch
für andere gemeine Aderpferde auf den Aemtern und Vor=
werken , werden keine Bohlen aus den Königl. Forſten
verabfolgt, ſondern ſelbige müſſen bei den Königl. Do-
mânen-Bauten gepflaſtert, bei Unterthanen-Gebäuden mit
Sand ausgefüllt werden ;
e) ferner werden den Unterthanen keine Bretter mehr zur
Belegung ihrer Kornböden verabreicht; auch geht dies
ſehr gut an, indem man über die Balken und den Bo-
den einen 2” ſtarken Lehm-Eſtri<h machen kann, der mit
Theergalle gehärtet wird und geglättet iſ, wie die Scheu-
nen-Fluren, welche der Landmann leicht ausbeſſern kann ;
auh wird das Gebäude dadurch einigermaßen feuer-
ſicherer ;
9) bei den Königl. Domänen- und Unterthanen-Bauten dúr-
fen keine Bretter zu Giebelverkleidungen veranſchlagt, ſon-
dern die Fächer der Gièbel müſſen ausgemauert oder ver-
lehmt werden;
e) zur Belegung der Fußböden in den Unterthanen - Gebäu-
den werden gar keine, bei den Wirthſchafts - Gebäuden,
Forſter-, Prediger- und anderen Gebäuden aber, wozu
freies Bauholz aus den Königlichen Forſten verabreicht