Full text: Handbuch der Land-Bau-Kunst (Erster Band)

   
Don den Fünftlichen Steinen. 61 
größer gemacht werden muß, als das Maß, welches der 
Stein nach der völligen Austro>nung behalten ſoll, erfodert. 
ZU 1000 Lehmpaßtzen von letztgedachter Größe gehören 
24 Fuder Lehm zu 10 Kubikfuß, 10 Bund Stroh und 4 
Scheffel Flahs- oder Hanficheben. Für das 1000 anzufer- 
tigen, werden mit allen dazu gehörigen Umſtänden, als: An- 
ſchaffung des Streichtiſches , der Formen und Herbeiſchaffung des 
Waſſers, 3 Rthlr. bis 3 Rthlr. 8 Ggr. in den Anſchlägen angeſetzt. 
Zu einer Schachtruthe vollen Mauer, nach Abzug der Shürz 
und Fenſteröffnungen, werden erfodert 550 Stück Lehmpaten 
von leßtgedachter Größe (mithin nur etwa halb ſo viel Lehm- 
paßen , als gebrannte Ziegel von gewöhnlicher Größe, woraus 
die Erſparung, mit Lehmpaten zu bauen, gegen gebrannte 
Ziegel ſhon einleuchtet ). Eine zweiſpännige Fuhre ladet 60 
bis 70 Stü ausgetro>neter Lehmpaßzen. Sowol die Lehm- 
ſteine als Lehmpaßzen werden mit Lehm, und nicht mit Kalk- 
mörtel vermauert, wozu der erfoderliche Lehm, in vorgedach- 
ten Sâßen von der angegebenen Quantität des Lehms zu 
den Lehmpaßen , ſchon gerechnet iſ *). 
Dieſe ebenfalls im graueſten Alterthum ſhon bekannt 
geweſene Bauart mit Lehmpasen, die auh in einigen 
fremden Ländern längſt üblih war, jedoch nur in wenigen 
der königl. Preuß. Provinzen **), wird nunmehr nicht nur 
*) Da dasjenige, was bei Anfertigung der Lehmpasen und ihrem 
Gebraude zu bemerken, in meiner 1790 herausgegebenen Be- 
Ihreibung einer vortheilhaften Bauart mit ge: 
trodneten Lehmziegeln, und in der von mir verfertigten, 
1796 bei Maurer in Berlin neu aufgelegten und mit einem 
Nachtrag verſehenen Beſchreibung der Feuer abhalten- 
denLehmſchindeldächer, nebſt geſammeltenNachrich- 
ten und Erfahrungen über die Bauart mit getro>- 
neten Lehmziegeln, hinlänglich beſchrieben worden, und Se: 
dermann fid) die leßtere Piece für den geringen Preis ven 18 Gr. 
leiht anſchaffen kann; ſo würde es überflüffig fein, den Inhalt 
dieſer Schrift hier zu wiederholen. 
**) Unter andern erging ſchon unter dem 12. Juni 1764 eine Cir- 
cular - Ordre von der köônigl. Kriegs - und Domänen - Kammer zu 
   
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
   
    
  
  
  
  
  
   
     
   
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
   
	        
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