22
es, wie es in Deutſchland nunmehr geſchehen iſt, innerhalb der
eignen Sprache Klarheit und Einheitlichkeit zu ſchaffen. Dann
fann man für den internationalen Austaufjh die Fahausdrücke
der verſchiedenen Sprachen nebeneinander ſtellen.
Die Aufgaben des Sprachausſchuſſes ſind mit dem hier An-
gedeuteten noch lange nicht erihöpft. So jind von ihm unter
Mitwirkung aller beteiligten Streife in mehrjähriger Arbeit ein-
heitfihe Fahausdrüde für das Flugweſen unter Be
rüdfihtigung auch der technifchen Einzelheiten aufgeſtellt worden,
wobei zunächſt die Begriffe ſelbſt jcharf gegeneinander abgegrenzt
werden mußten. Damit iſt einem, von Fliegern, Flugtechnikern
und Flugzeugherſtellern dringend empfundenen Bedürfnis ent-
ſprochen worden. Sonderabzüge dieſer Einheitlihen Fachaus-
drüde im Flugmwejen können dur<h Vermittlung der Geſchäfts-
ſtelle des Allgemeinen Deutſchen Sprachvereins, Berlin W 30,
Nollendorfſtraße 13/14, bezogen werden.
Jn derſelben Weiſe ſoll au<h die Luftſchifſahrt, das Wort
in dem neuen engeren Sinne gefaßt, behandelt werden. Die Fach-
ausdrücte de3 mit der Luftichiffahrt engverbundenen Gasmwejens
ſind unter Ausjchaltung entbehrlicher Fremdwörter von der Sı=-
jpeftion der Luftichiffertruppen fejtgejegt und in dem vor=
ſtehenden Verzeichnis mit berückſichtigt worden, ebenſo einige
im Lichtbildweſen der Luftſtreitkräfte üblihe Bezeichnungen.
Ferner hatte ſich dex Ausſ<huß mit den Luftfahrerverbänden Frank-
reichs, Englands und Ftaliens in Verbindung geſeßt, um die dort
verbandsamtlich eingeführten Fachausdrücke den nunmehr für
Deutſchland feſtſtehenden an die Seite ſtellen zu können. Der
Krieg hat dieſe Arbeit unterbrochen.
So iſt die Sache auf gutem Wege: Reihs- und Landes-
behörden, der Deutſche Luftfahrerverband und der Allgemeine
Deutſche Sprachverein haben ſich die Hand gereicht zu gemeinſamer
Arbeit in vaterländiſchem Sinne. Dex Exfolg iſt nicht ausgeblieben.
Die Sachverſtändigen der Luftfahrt wenden in ihren Ver-
öffentlihungen die neuen Fachausdrücke jezt dur{weg an. Das
Preußiſche Miniſterium dex öffentlichen Arbeiten hat
in einer Verfügung vom 22. Oktober 1910 an die Regierungs-
präſidenten und den Polizeipräſidenten in Berlin über die vor-
<uß des
5
länfige Regelung de3 Luftverkehr Die vom Spradausj