Full text: Nachrichten über das Gewerbeschulwesen in Preußen und Sachsen, auch Stuttgart, Nürnberg und Karlsruhe

  
E 
Zweiter Abſchnitt. 
Das Gewerbe-Jnſtitut zu Berlin. 
$. 6, 
Beſtimmung der Anſtalt. Eintheilung der Zöglinge. 
Das berliner Gewerbe - Inſtitut hat die Beſtimmung, jungen 
Leuten, Die fich vorzüglich auszeichnen und fich der In- 
duſtrie widmen wollen, zur Erlangung aller derjenigen theore: 
tifchen Kenntniffe zu verhelfen, welche ihnen für den ermählten 
Beruf nothwendig find; zugleich aber auch die praktiſche Aus- 
bildung gewiſſer Claſſen von Zöglingen zu vollenden. 
Sn Betreff derjenigen Profeffionen, welche vorzugsweife be- 
rü>ſihtigt werden, können wir die Eleven in vier Kategorien ein: 
theilen : 
1) in die der Baugewerke (Maurer, Zimmerleute und 
Tiſchler ). 
Dieſe erhalten nur theoretiſchen Unterricht , weil man bei ihrer 
Aufnahme in die Anſtalt eine ſhon vollendete praktiſche Ausbil- 
dung von ihnen verlangt, und fie auch, wenn fie dereinſt aus 
dem Lehreurfus austreten, in den Werkſtätten der Hauptftadt viel- 
fache Gelegenheit finden, fich noch fernerhin bis zu dem Grade zu 
vervollfommnen, den fie für nöthig erachten; 
2) in die der Kunflarbeiter in Metall, Stein, Glas, Holz 
und Elfenbein, und endlich die der Metallgießer; 
3) in die der Färber und Verfertiger von chemiſchen Fabri- 
Taten; 
4) in die der Mechaniker oder Maſchinenbauer. 
Die drei leßten Kategorien erhalten in den Werkſtätten der 
Anftalt eine ihrem ſpeciellen Berufe angemeſſene praktiſche Aus- 
bildung. 
in: 
Ermunterungen. Freiſtellen des Staates und der 
Seydlibiſhen Stiftung. 
Ich habe ſhon oben ($. 2.) gemeldet, daß der Unterricht im 
Inſtitut auf Staatskoſten ertheilt werde. Dieſe Freigebigkeit iſt 
—
	        
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