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aufgenommen, in einem Alter alſo , in welchem man ſie für reif
halten kann, um der unmittelbaren Aufficht der Eltern oder deren
Stellvertreter niht mehr zu bedürfen, Außerordentliche
Kenntniſſe, und wenn damit unmittelbare Beauf-
ſichtigung von Seiten der Eltern verknüpft iſ, ver-
mögen einzig und allein eine Ausnahme von obiger Beſtimmung zu
bewirken. :
In wiſſenſchaftlicher Hinſicht verlangt man, daß die Aſpiranten
hon möglichſt weit in den in der Anſtalt vorkommenden Lehrgegen-
ſtänden unterrichtet ſeien , ferner daß ſie, zu leichterm Fortkommen
in dem erwählten Berufe , einen hinlänglihen Umfang derjenigen
Kenntnifje befigen, welche man mit der Bezeichnung „allgemeine
Schulbildung‘! zu umfaſſen pflegt und welche der Zwed der Bürger:
ſchulen und Gymnafien find. Die unerlaßlichen Anforderungen aber
find folgende:
1) Vollſtändige Kenntniß der deutſhen Sprache, ſo daß ſich
der Schüler ſchriftlich leicht darin ausdruden Fann.
2) Kenntniß des gemeinen Nechnend, der Geometrie und de3
Buchftabenrechnens in dem Umfange etwa, wie von dem Secun:
daner eined Gymnafiums gefordert wird*).
Außerdem iſ noch eine dritte Bedingung eingeführt, welche
ſich jedoch nur auf diejenigen Zöglinge bezieht, die fich dem Maurerz,
Zimmer- und Zifchlergewerbe u. |. w. widmen ($. 6.). Dieſe
müſſen vor dem Eintriti in die Anſtalt ſchon mit der Erlernung des
Handwerfsmäßigen fertig fein, und zwar aus zwei Gründen. Da
nämlich die jungen Leute im Alter von fiebenzehn Sahren eintreten, fo
würden ſie nah Vollendung des theoretiſchen Curſus zu alt fein,
um dann erſt ihre praktiſche Ausbildung zu beginnen. Ferner müßte
man auch befürchten, fie mögten ſih alsdann zu hoch ausgebildet
dinfen, um in ein Zehrlingsverhältniß einzutreten, und fo in eine
außer dem Bereiche der Gewerbe liegende Laufbahn übergehen, wo-
durch ſie theilweiſe den Zwe> vereiteln würden, welchen man fich
bei der Errichtung des Inſtituts geſeßt hat *). Andererſeits
*) Dieſe Bedingungen find zwar die gefeglichen, allein ſie werden nicht
mit Rigorismus aufrecht erhalten , und es wäre auch, was die geometriſchen
Kenntniſſe betrifft, nicht immer durchführbar,
Der Herausgeber,
**) Dieſe Beſtimmungen werden nicht ftets in ihrer ganzen Ausdehnung
eingehalten, Zuweilen werden auh junge Maurer, Zimmerleute und Tiſch-