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3) in eine Sammlung von Gypsabgüſſen nah Antiken , welche
wieder in drei beſondere Unterabtheilungen zerfällt :
a) Die erſie umfaßt Copien von Statuen, Basreliefs,
Bronzen , Geräthen und Vaſen , entlehnt aus dem Musea
borbonico, dem britifchen Muſeum , fo wie aus den Muſeen
zu Florenz und Rom, die ſich nur in den Sammlungen der ber-
liner Akademie befinden.
b) Die zweite bietet Copien von architektoniſhen Monu-
menten dar, welche größtentheils an Ort und Stelle, zu Rom,
Pompeji, in Sicilien , und zwar eigens für das Inſtitut nach
den Originalien aufgenommen worden ſind.
c) Die dritte umfaßt Abdrüde von griechifchen Münzen,
geſchnittenen Steinen und Cameen von jeder Größe;
4) in eine ſehr reichhaltige Sammlung phyſikaliſcher , mathe-
matiſcher und anderer Inſtrumente z
5) in eine Mineralienſammlung.
$. 13.
Disciplin. Ausfhließung der Schüler.
Das Inſtitut iſt nur für Fähige , Lernbegierige und Jünglinge
von geſeßtem und zuverläſſigem Betragen errichtet. Wer den hierin
ausgeſprochenen Anforderungen nicht genügt, wird nicht geduldet.
Da die Aufnahme allgemein für eine Auszeichnung gilt , ſo hat der
Schüler unausgefeßt darüber zu wachen, ſi< derſelben würdig zu
bewähren. Uebrigens iſt wahre Wiſſenſchaftlichkeit
von wahrhaft ſittlihem Sinne unzertrennlich.
Das Inſtitut erkennt nach dieſen Grundſäßen nur eine Strafe :
die Ausfhließung. Diefe wird zu jeder Zeit und ohne
Recurs an eine höhere Behörde auögeiprocdhen, und
zwar in folgenden Fällen:
1) Wenn die Fortſchritte des Zöglings nicht von der Art find,
daß fie es ihm nicht möglich) machen, dem weitern Unterricht zu
folgen , oder wenn nah Beendigung des Curſus in der zweiten
Claſſe ſich ſeine Kenntniſſe zu ſchwach zeigen, um in die erſte über:
treten zu können.
2) Wenn das Benehmen des Zöglings nicht den Anforderun-
gen der ſtrengſten Sittlichkeit und Wohlanſtändigkeit entſpricht.
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