Full text: Nachrichten über das Gewerbeschulwesen in Preußen und Sachsen, auch Stuttgart, Nürnberg und Karlsruhe

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Dritter Abſchnitt. 
Die Provinzial-Gemwerbefhulen. 
$. 14. 
Ihre Beſtimmung. 
In Preußen müſſen die Architekten, die Mühlenbauer , die 
Schiffbauer , die Zimmer-, Maurer- und Brunnen- oder Nöhren: 
meiſter , behufs der Erlaubniß zur Ausübung ihres Gewerbes, ein 
Zeugniß beibringen, daß fie die durh das Geſet vorgeſchriebene 
Befähigung fich erworben haben. 
Dieſe Zeugniſſe werden nah einem Examen , welches die Can- 
didaten vor einer von der Regierung eingeſeßten Prúfungs - Com- 
miſſion zu beſtehen haben , von dieſer ſelbſt ausgefertigt. 
Um ihnen die Aneignung der nöthigen wiſſenſchaftlichen Kennt- 
niſſe möglich zu machen , hat man Gewerbeſchulen in den Provinzen 
errichtet, und hierin liegt der weſentliche Zwe> derſelben *). Aus 
dieſem Geſichtspunkte läßt ſich der koſtenfreie Unterricht , welchen die 
jungen Leute in dieſen Anſtalten erhalten , als eine Schadloshaltung 
für die Gewerbeſteuer **) anſehen , welche ſie für das Ausúbungs- 
ret ihrer Profeffion an den Staat zu zahlen haben. Außerdem 
gehören dieſe Schulen zu demjenigen Complex von Maaßregeln, 
*) Als weſentlicher Zwe> der Gewerbeſchulen ift- auch wohl die Noths 
wendigkeit anzuſehen, den jungen Leuten einen Unterricht zu ertheilen,. der 
den heutigen Anforderungen des Lebens und der Wiſſenſchaft in der Regel 
beſſer entſpricht, wie der, den die Zunftmeiſter zu geben vermögen, Wären 
die Zünfte mit der Zeit fortgegangen, ſo könnte man ihnen die Ausbildung 
ihrer Zöglinge wie früher felbft überlaſſen. So aber haben dieſe in vieler 
Hinſicht ſo ſchönen und zwedmäßigen Inſtitute die Nothwendigkeit einer 
Umgeſtaltung , welche von ihrer frühern Einrichtung wenig oder nichts mehr 
übrig laſſen wird, ſelbſt herbeigeführt. Durch die Errichtung der Gewerbe- 
ſchulen und Beſtellung öffentlicher Prüfungen iſ ihnen eine ihrer wichtigſten 
Befugniſſe , die Creirung ihrer Geſellen und Meiſter , von vorn herein ent- 
riſſen worden. D. Herausgeber. 
*) Dieſer Anſicht kann ich durchaus nicht beipflichten, denn die Steuern 
werden für den Schuß und die Vortheile gegeben, welche in dem Complex 
der Staatseinrichtungen liegen, Eine ſolche Schadloshaltung wäre cine un- 
gerechte Begünſtigung. D, Herausgeber., 
  
  
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