Full text: Nachrichten über das Gewerbeschulwesen in Preußen und Sachsen, auch Stuttgart, Nürnberg und Karlsruhe

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Beilage D. 
Auszug aus dem Teſtamente des Baron von Seydlig 
in Bezug auf die Anftalt *). 
Zwe> und Bedingungen des Teſtaments ſind in Folgendem 
enthalten : 
(A. Auszug aus dem berliner Intelligenzblatt.) 
1) Um Söhne aus den höheren Ständen dem Betriebe tech: 
niſcher , bürgerlicher Gewerbe zuzuwenden , dürfen die Eltern der 
jungen Leute nicht Handwerker ſein. 
2) Inſofern der Aufzunehmende fich nicht einem techniſchen Ge- 
werbe widmet, welches im königlichen Gewerbe - Inſtitut praktiſch 
gelehrt wird, wozu die Mechanik, das Formen und Gießen gehören, 
muß derſelbe nachweiſen , daß er bereirs ein Handwerk erlernt und 
ſich hinreichende Gefchielichkeit zu deffen Betriebe erworben habe. 
Das Studium des Baufaches überhaupt, ohne ein Bauhand: 
werk erlernt zu haben, berechtigt nicht zur Aufnahme, 
3) Muß der Aufzunehmende durch ein Gefundheitsatteft des 
Kreisphyfifus nachweifen, daß er die Gefundheit und Körperfrafte 
befiße, welche fein Gewerbe erfordere, auch daß er die Blattern 
dur< Impfung oder ſonſt überſtanden habe. 
4) Die Eltern oder Vormünder des Stipendiaten müſſen, wenn 
er nicht disvoſitionsfähig iſ, ſih verpflichten , für den Fall, daß 
er in den Staatsdienſt tritt, Alles, was er an Stipendien oder Prä- 
mien aus der Stiftung erhielt , von ſeinem Gehalte in ſolchen Ab- 
zügen zurücßzuerſtatten , welche geſeßlich als Maximum zuläſſig ſind, 
5) Den Vorzug haben bei gleicher Qualification die reten 
Schweſterkinder der Mutter des Erblaſſers (einer von la Roche- 
Starkenfels) und die Deſcendenten des Herrn von Baſſewiß auf 
Schönhof bei Wismar, aus der leßten Ehe mit einer von la Roche. 
*) Sch bin hier in ſofern etwas vom Original abgewichen, als ich 
theils Einiges weggelaſſen , theils Einiges hinzugefügt habe, was in einer 
duch den Herrn Geheimrathy Beuth im berliner Intelligenz- Blatt vom 
1. Mai 1837 veröffentlichten Bekanntmachung enthalten iſt. Den Driginal- 
tert des Teſtaments habe ih nicht benugen können; doch wird, denke ich, 
meine Ueberſezung hinreichend fein, fich über das Nothwendige genügend 
unterrichten zu können, D, Herausgeber, 
 
	        
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