Eleven angemeſſene Weiſe zn verwenden , oder ſie demſelben am
Tage des Austritts aus dem Inſtitut auszuhändigen.
Dieſer Reſervefonds kann nur in außerordentlichen Krankheits-
fällen, zu Privatſtunden , zum Ankaufe von Büchern , Inſtru-
menten oder Materialien , welche in den Ateliers des Inſtituts ver-
arbeitet werden ſollen , oder für kleine Reiſen zu techniſchen Zwe>en
verwendet werden.
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Die Dauer dieſer Unterſtúßungen hängt îm Allgemeinen von
der Zeit ab, während welcher die Geſeße des Inſtituts gewiſſen
Zöglingen den Genuß ähnlicher Bewilligungen gewährt. Doch hat
der Vorſteher ohne Einſpruch des Vereins zur Beförderung des
Gewerbfleißes in Preußen oder eines ſonſtigen Dritten das Recht,
dieſe Dauer zu verlängern oder zu verkürzen, und zwar wie er
es entweder den beſonderen perſönlichen Verhältniſſen des Zöglings,
oder in Bezug auf das Gewerbe , welchem er fich widmet, für
angemeſſen findet.
Hierher gehört die beigeheftete Beilage E.
Beilage FE.
Notizen über das Nealgymnafium zu Berlin,
Da das Realgymnaſium zu Berlin- eine von den Schulen iſt,
welche eine Vermittelung zwiſchen dem Princip des Gymnaſial: und
Gewerbunterrichts darſtellen ſollen , ſo dürfte es vielen Leſern nicht
unintereſſant ſein, hier den bei demſelben eingeführten Unterrichts-
plan, fo wie einige charakteriſtiſche Eigenthümlichkeiten deſſelben
angegeben zu finden. Sie ſind gezogen aus dem Programm der
Anſtalt von Oſtern 1839,
In dieſer tabellariſchen Ueberſicht, welche die jedem Gegenſtande
in jeder Claſſe gewidmete Zeit darſtellt , beziehen ſich nur die auf:
recht gedru>ten und nicht in Parentheſe geſtellen Zahlen auf die für
alle Schüler beſtimmten Lehrſtunden , deren Summe für jede
Claſſe in der leßten Spalte ausgeworfen iſt. Die griechiſchen Stun-
den können durch eine gleiche Anzahl Parallelſtunden im Engliſchen,
in der Technologie und Naturkunde erfeßt werdenz für die Unter-