Full text: Nachrichten über das Gewerbeschulwesen in Preußen und Sachsen, auch Stuttgart, Nürnberg und Karlsruhe

1, 
QG 5 = =. = 
= = == >= 
hh 
1) daß fie, wenn fie na< ihrer Entlaſſung aus der Anſtalt 
die prafktiſhe Mechanik wirklich als Gewerbe betreiben , alle da- 
hin einſchlagenden Handwerksarbeiten ſelbſt zu fertigen oder in 
ihren Werkſtätten durch die von ihnen angenommenen Leute fertigen 
zu laſſen, ohne Weiteres befugt ſein ſollen. Dagegen find Die- 
jenigen, welche ſih auf ein zünftiges Gewerbe niederlaſſen , von 
der Fertigung des Meiſterſtüs und Gewinnung des Meiſterrechts 
nicht für dispenſirt zu achten z 
2) daß die ihnen ertheilten Tüchtigkeitszeugniſſe als Lehr: 
briefe für alle zünftigen , in Metall arbeitenden Handwerke gel- 
ten, und 
3) ſie im Allgemeinen von den Wanderjahren dispenſirt. ſind. 
Die zweite Elaffe war zur -Unterweifung folcher Schüler 
beſtimmt , die als Fünftige Fabrifanten, Künftler und Gemwerb- 
treibende, oder als Lehrer und Beamte einer rein wifjenfchaftlichen 
Ausbildung bedurften. Sie erhielten im erſten Fahre gemeinfchaft- 
lich mit den Schülern der erſten Claſſe gleichen wiſſenſchaftlichen 
Unterricht, nur arbeiteten fie nicht praftifch in den mechaniſchen 
Werkſtätten. Da jedoch nur wenige Schüler der zweiten Claſſe 
in ihren Verhältniſſen die Zeit zu einem vierjährigen Curſus zu ge= 
winnen vermochten , ſo wurde mit Anfang des Monats Mai 1829 
ein beſonderer zweijähriger Curſus für die Schüler der zweiten Claſſe 
eröffnet, in welhem Mathematik, Phyſik und Chemie 
zum vollſtändigen Vortrag angefeht waren, Außerdem blieb den 
Schülern verſtattet , den Unterricht in der deutſhen Sprache und 
der Buchhaltung , wie auch die Repetitionsſtunden der erſten Claſſe 
zu benugen und an den Zeichnenſtunden der erſien und dritten Claſſe 
Theil zu nehmen. Der Lehrplan der zweiten Claſſe erhielt im drit- 
ten und vierten Sahre eine nochmalige Erweiterung durch Aufnahme 
der Unterweiſung im Graviren und Kupferflechen und des 
Unterrichts in der deutſchen und franzöſiſhen Sprache. 
Bemittelte Schüler hatten für dieſen Unterricht monatlich einen 
Thaler und mit dem Jahre 1831 auch zwei Thaler Eintrittsgeld 
zu entrichten: Allen unbemittelten Schülern ward freier Unterricht 
auch ferner zugeſtanden. 
Die dritte Claſſe enthielt ſolhe Schüler, welche in einem 
einjährigen Curſus einige für ihren künftigen Beruf zunächſt be- 
rechnete Theile der Gewerbswiſſenſchaften kennen lernen wollten. 
3* 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.