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1) daß fie, wenn fie na< ihrer Entlaſſung aus der Anſtalt
die prafktiſhe Mechanik wirklich als Gewerbe betreiben , alle da-
hin einſchlagenden Handwerksarbeiten ſelbſt zu fertigen oder in
ihren Werkſtätten durch die von ihnen angenommenen Leute fertigen
zu laſſen, ohne Weiteres befugt ſein ſollen. Dagegen find Die-
jenigen, welche ſih auf ein zünftiges Gewerbe niederlaſſen , von
der Fertigung des Meiſterſtüs und Gewinnung des Meiſterrechts
nicht für dispenſirt zu achten z
2) daß die ihnen ertheilten Tüchtigkeitszeugniſſe als Lehr:
briefe für alle zünftigen , in Metall arbeitenden Handwerke gel-
ten, und
3) ſie im Allgemeinen von den Wanderjahren dispenſirt. ſind.
Die zweite Elaffe war zur -Unterweifung folcher Schüler
beſtimmt , die als Fünftige Fabrifanten, Künftler und Gemwerb-
treibende, oder als Lehrer und Beamte einer rein wifjenfchaftlichen
Ausbildung bedurften. Sie erhielten im erſten Fahre gemeinfchaft-
lich mit den Schülern der erſten Claſſe gleichen wiſſenſchaftlichen
Unterricht, nur arbeiteten fie nicht praftifch in den mechaniſchen
Werkſtätten. Da jedoch nur wenige Schüler der zweiten Claſſe
in ihren Verhältniſſen die Zeit zu einem vierjährigen Curſus zu ge=
winnen vermochten , ſo wurde mit Anfang des Monats Mai 1829
ein beſonderer zweijähriger Curſus für die Schüler der zweiten Claſſe
eröffnet, in welhem Mathematik, Phyſik und Chemie
zum vollſtändigen Vortrag angefeht waren, Außerdem blieb den
Schülern verſtattet , den Unterricht in der deutſhen Sprache und
der Buchhaltung , wie auch die Repetitionsſtunden der erſten Claſſe
zu benugen und an den Zeichnenſtunden der erſien und dritten Claſſe
Theil zu nehmen. Der Lehrplan der zweiten Claſſe erhielt im drit-
ten und vierten Sahre eine nochmalige Erweiterung durch Aufnahme
der Unterweiſung im Graviren und Kupferflechen und des
Unterrichts in der deutſchen und franzöſiſhen Sprache.
Bemittelte Schüler hatten für dieſen Unterricht monatlich einen
Thaler und mit dem Jahre 1831 auch zwei Thaler Eintrittsgeld
zu entrichten: Allen unbemittelten Schülern ward freier Unterricht
auch ferner zugeſtanden.
Die dritte Claſſe enthielt ſolhe Schüler, welche in einem
einjährigen Curſus einige für ihren künftigen Beruf zunächſt be-
rechnete Theile der Gewerbswiſſenſchaften kennen lernen wollten.
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