Full text: Nachrichten über das Gewerbeschulwesen in Preußen und Sachsen, auch Stuttgart, Nürnberg und Karlsruhe

  
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Die Ausbildung praktiſcher Bauhandwerker bleibt zwar der 
Baugewerkenſchule, die künſtleriſche Ausbildung der Architekten aber 
der Kunſtakademie vorbehalten. Jedoch werden 
C. in der Anſtalt nicht nur alle Hülfswiſſenſchaften der Bau- 
kunſt gelehrt, ſondern auch allgemeine und ſpecielle Vorträge úber 
Bauwiſſenſchaft , Waſſer- und Straßenbaukunde, zu dem doppel- 
ten Zwe>e gehalten , um ſowohl den Unterricht bei der Kunſtakade- 
mie zu ergänzen , als auch die hôhern Schüler der Anſtalt ſelbſt 
hierin auf eine ihrer künftigen Beſtimmung entſprechende Zeiſe 
auszubilden, 
Endlich wird 
D. in der mit der Anftalt verbundenen Sonntagsfchule Hands 
werkögefellen und Lehrlingen das Mittel dargeboten, fich mit den 
Elementen der Mathematik und Zeichnenfunft neben ihren prak- 
tiihen Berufsarbeiten bekannt zu machen, und überhaupt ihre in 
der Volksſchule erlangten Kenntniſſe zu befeſtigen und zu erweitern. 
$. b. 
Untere und obere Abtheilung. 
Die Anſtalt beſteht , — abgeſehen von der Sonntagsſchule 
8) — aus zwei Abtheilungen , der untern und der 
obern, wovon jene theils zur Borbereitung auf die höhere Ab- 
theilung , theils zur ſelbſtſtändigen allgemeinen Ausbildung für den 
rationellen praktiſchen Gewerbebetrieb ($. a. B.), die obere Abthei- 
lung dagegen für die gründliche Ausbildung höherer Techniker 
($. a. A.) beſtimmt ift. 
$. ©. 
Lehrziel der untern Abtheilung. 
Die untere Abtheilung umfaßt vier Claſſen, wovon die drei 
höhern den ordentlichen Lehr Curſus der untern Abtheilung bilden, 
die vierte aber zwar im Weſentlichen eine Parallel:Claſſe der dritten 
iſt, jedoch eine mehr populäre Bildung verfolgen und deshalb theils 
als ſelbſtſtändige Real-Claſſe für die nur eine ganz allgemeine Neal: 
Bildung fuchenden Schüler der $. a. unter B. angegebenen Kate: 
gorie , theils als Borbereitungs - Claſſe für diejenigen dienen ſoll, 
welche zwar den ganzen Curſus der Anſtalt oder doch der untern 
Abtheilung inne zu halten beabfichtigen , jedoch zum Eintritt in die 
dritte Claffe noch nicht ausreichend befähigt find, 
  
  
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