Full text: Nachrichten über das Gewerbeschulwesen in Preußen und Sachsen, auch Stuttgart, Nürnberg und Karlsruhe

  
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8: 
Beſchränkung des praktiſchen Unterrichts auf eine be 
ſtimmte Schülerzahl. 
Da der Unterricht, welcher nach $. c. in der zweiten und erſten 
Claſſe der untern Abtheilung im Holzmodelliren und nach $. d. in 
der obern Abtheilung in praktiſch - mechaniſchen Arbeiten, endlich 
außer dem Curſus nach $. e. im Thonmodelliren und Graviren er- 
theilt wird, in Folge -der dermaligen räumlichen und anderen Ver- 
hâltniſſe der Anſtalt auf eine beſtimmte Schülerzahl beſchränkt blei- 
ben muß, fo bleibt die Auswahl dieſer Schüler auf den Vorſchlag 
des Lehrervereins dem Miniſterium des Innern vorbehalten. Es 
wird jedoch dabei allemal auf die durch Talent und Fleiß ausge- 
zeichneten Schüler zunächft Nüdficht genommen werden. 
$. 8. 
Sonntagsfhule, 
Der Unterricht der Sonntagsfchule begreift für jeßt: 
1) niedere Arithmetik und Geometrie, 
2) freies Hand» und geometrifches Zeichnen, 
3) deutſche Sprache. 
$. hb, 
Erforderniſſe beim Eintritt in die Anſtalt. 
Um in die Anflalt aufgenommen zu werden, wird erfordert: 
a) ein Alter von wenigſtens 14 Iahren, 
b) der Nachweis der erfolgten Schußpodenimpfung, 
c) gehörige Benugung des frühern Schulunterricht, 
und zwar: 
1) Kenntniß der vier Nechnungsarten, 
2) Kınntnig der Nechtfchreibung der Wortgattungen, der Ber: 
bindung der Worte zu Säßen und angemeſſene Fertigkeit 
im ſchriftlichen Ausdru>ke der Gedanken , 
d) die erfolgte kirchliche Confirmation. 
Ueber die Erforderniſſe unter 2) b) und d) hat der Aufzuneh- 
mende durch Beibringung glaubhafter Zeugniſſe fich zu legitimiren. 
Dagegen entſcheidet ber das Vorhandenſein des Erforderniſſes 
sub €) eine Prúfung , welche an den dazu beſtimmten und jedesmal 
  
  
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