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Neunter Abſchnitt.
Anderweitige Gewerbeſchulen,
$. 20.
Die Sonntagsſchulen.
Es giebt in Sachſen zweierlei Arten von Sonntagsſchulen, und
zwar Nachhelfeſchulen für den mangelnden Elementar - Unterricht,
welche unter dem Miniſterium des Cultus und des öffentlichen Unter:
richts ſtehen, für deren materielle Bedürfniſſe die betreffenden Ge-
meinden allein zu ſorgen haben; dann aber auch ſolhe Sonntags-
fchulen, welche einen techniſchen Unterricht, w enig ſt ens im Zeich-
nen, bezweden, von denen viele aber auch Gelegenheit zur Erler:
nung und Forderung in der niedern Arithmetik und Geo-
metrie, im freien Hand- und geometriſchen Zeichnen
und der deutſchen Sprache bieten. Die Zahl derſelben be:
trug (nah den Landtagsmittheilungen von 1839/40, 2. Kammer,
©. 1495) 42, in denen 5306 Schüler Unterricht empfingen. Die
Staatskaſſe giebt zur Beſtreitung der Koſten Zuſchüſſe, je nah Um-
ſtänden mehr oder weniger, wie aus folgenden, aus den Landtags-
mittheilungen von 1833/34 gezogenen Beifpielenezu erſchen iſt.
E3 erhielt (im 20 FL. Fuß) die Sonntagsfchule zu:
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Das Bedürfniß nach Errichtung folcher Local - Induſtrie - und
Sonntagsſchulen iſt ſeither von Landtag zu Landtag geſtiegen und
die Bereitwilligkeit der Stände hat demſelben in dem Maße ent-
ſprochen, daß die Zuſchüſſe aus Staatskaſſen von 3000 auf 3500 Thlr.
und für die neueſte Finanzperiode auf 3800 Thaler geſtiegen ſind.
Hiervon find 300 Thlr. zur Dispoſition des Miniſteriums , wenn
außerordentliche Beihülfen nothwendig werden, geſtellt und 380 Thlr.