Zebuter Abſchnitt.
$. 27.
Poſition im Staats-Budget des Königreichs Sachſen
für Beförderung der Künſte und Gewerbe.
Um den Leſern einen ſummariſchen Ueberblie über diejenige Po-
ſition des ſächſiſchen Budgets zu geben, welche fich auf „Beför: N
derung der Künſte und Gewerbe” bezieht, ſo heben wir
dieſelbe hier (nach den Mittheilungen zweiter Kammer des Landtags
1839/40 S. 1491 und 1494) aus.
Dieſe Poſition zerfällt in zwei Unterabtheilungen :
A. Für das Gewerbeweſen.
Das Geſammtquantum von 23,900 Thlrn. im 14 She, Fuß
für das „Gewerbeſhulweſen“ vertheilt ſich auf die einzelnen |
Anſtalten folgendermaßen : ; '
6100 Thlr. für die technifche Bildungsanftalt zu Dresden,
1850 = für die Gewerbfchule zu Chemnik.
LUA Vi
| 4/00 0z a5 : - Zittau. br
1500. 23... - - Plauen. el
450 - zur Dispofition des Miniſteriums des Innern, um ia
unvorhergeſehene Bedürfniſſe zu decken. : a
9900 Thlr. Summe für die Gewerbeſchulen. ds D
3120 = fúr die 42 Sonntagsſchulen. bi dar
380 = für die 4 Rocal: Zeichnenfchulen. vu
300 = zur Diöpofition, wenn außerordentliche Beihülfen Fond
nöthig werden. trat ba
3900 Thlr. Summe fúr die Sonntagsſchulen. Etinde
1150 = für die Baugewerkefchule zu Chemnik. Kadın
1100: 2 0% - : Leipzig. einiger
O en. : z s Dresden. ld, bit
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(Wegen der leßten Poſt vergl. a. a. O. S. 1497.)
0 - zur Dispoſition des Miniſteriums des Innern.
3800 Thlr. Summe für die Baugewerkefchulen. SR gi