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Infolge der Bewegungshindernisse, der Reibung der Zapfen
in den Lagern, der Steifigkeit der Seile u. s. w. wird aber eine
beträchtlich gröfsere Kraft aufgeboten werden müssen, um die
Last zu bewältigen. Man nimmt meistens den Reibungs- und
Seilsteifigkeits-Widerstand zu 4, in günstigen Fällen zu + bis +
der Last Q an, so dafs in vorstehendem Beispiele die zu hebende
Last nur 40 kg betragen dürfte.
Ist die Last gröfser, so mufs ein Rädervorgelege ein-
geschaltet werden, da die Kurbellänge 40—45 em nicht über-
schreiten: soll und der Wellen-Durchmesser, der Festigkeit
wegen, nicht unter 20 cm gewählt werden darf. Bei nicht
andauernder, sehr kurzer Wirkung auf die Kurbel, kann man
die Kraft eines Arbeiters zu 12—16 kg annehmen.
Bei einem durch Menschenkraft angetriebenen Göpel,
soll der Bahndurchmesser nicht kleiner als 3 m sein. Die
Kraft eines Menschen kann man hier etwas höher als bei
der Kurbel annehmen, nämlich zu 9—10 ke.
Bei dem Pferdegöpel nimmt man für ein Pferd gewöhn-
lichen Schlages eine Zugkraft von 45 kg an; für kräftige
Pferde eine solche von 60—70 kg. Der Bahndurchmesser soll
mindestens 10 m betragen.
Bei der Berechnung des Tretrades (Fig. 45), oder des Lauf-
rades (Fig. 46), ist zu berücksichtigen, dafs die Kraft, welche
Fig. 45. Fig. 46.
durch das Gewicht des im Rade arbeitenden lebenden Wesens
gebildet wird, nicht an einem dem Radhalbmesser gleichen
Hebelarme wirkt, sondern an einem Hebelarme, welcher er-
halten wird, wenn man durch den Schwerpunkt des arbeitenden
Geschöpfes eine Senkrechte gezogen denkt, und auf diese wieder
eine Senkrechte vom Drehpunkte aus fällt. Diese letzte