Viertes Kapitel.
Freier Fall der Körper.
Fällt ein Körper im luftleeren Raume aus nicht unge-
wöhnlicher Höhe frei herab, so nimmt derselbe infolge der
Anziehungskraft der Erde eine gleichförmig beschleunigte
; Bewegung an; durch Beobachtung hat man gefunden, dafs dieser
Körper in einer Sekunde einen Weg von 4,095 m Länge
durchfällt. Es ist daher die Endgeschwindigkeit, oder die |)
Beschleunigung des Körpers nach Verlauf einer Sekunde,
doppelt so grofs, d. .—9,81 m (Formel 12), welcher Wert
allgemein mit dem Buchstaben g bezeichnet wird.
Die vorstehenden Formeln für die gleichförmig be-
schleunigte Bewegung finden auch hier ihre Anwendung, und |
ist eben nur für p die Fallbeschleunigung g = 9,81 zu setzen. '#
Wird ein Körper mit einer bestimmten Anfangsgeschwin-
digkeit senkrecht in die Höhe geworfen, so nimmt diese Ge-
schwindigkeit in jeder Sekunde um ebensoviel ab, als sie beim
Fallen des Körpers zunimmt.
e Es braucht daher ein senkrecht in die Höhe geworfener
Körper genau dieselbe Zeit zum Steigen, als zum Fallen. Ist
ein senkrecht aufwärts geworfener Körper 12 Sekunden ausge- 'M
blieben, so ist er 6 Sekunden lang gestiegen und 6 Sekunden |
e lang gefallen; er mufs deshalb nach der Gleichung s = z ee
einen Weg s— ae: .6:.6 = 176,58 m zurückgelegt haben.
6 %
Es ist demnach die Gröfse des Weges, welchen ein Körper
seit Anfang seiner Bewegung durchfällt:
354 Sekunde „ ... .,. ee %
„.2 Sekunden, . . ..e
|
nach Formel 11):
s— = Er
NE e =
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