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Prognostik der Intoxikationen. 85
Strychnin, Arsenik u. s. w. einnahm, im Allgemeinen eine sinistere Prog-
nose zu stellen, während man eine ziemlich günstige, oder vollkommen
günstige Voraussage machen darf, wenn man "herausbringt, dass eine
zur Herbeiführung des Todes unzureichende Dose von den genannten
Giften eingenommen wurde. Erfährt man, um ein zweites Beispiel anzuführen,
dass ein Mensch eine lethale Dose Strychnin oder Arsenik in Form einer
vollständigen Lösung in den Magen brachte, so hat man bei der leichten
Resorptionsfähigkeit des Giftes einen schlimmen Ausgang zu verkünden,
während man bei weitem mehr Hoffnung auf Rettung und Wiedergene-
sung des Menschen lassen darf, wenn die genannten Gifte in Form von
Pulver oder Pillen eingenommen wurden.
3) Der Grad der Concentration oder Diluirung des ein-
genommenen Giftes. Im Allgemeinen hat man bei diluirten Giften
wegen des schwächeren Eingriffs in den Körper und in die Gewebe eine
günstigere Prognose zu stellen, als bei concentrirten Giften, welche inten-
siv und erdrückend den Körper erfassen. Mit Rücksicht darauf hat man
z. B. bei dem durch Branntwein erzeugten Rausche mehr Hoffnung und
Sicherheit auf baldige Wiedergenesueg zu lassen, als bei der durch ab-
soluten Alkohol herbeigeführten Intoxikation, und weiter bei den durch
verdünnte Säuren veranlassten Leiden eine günstigere Prognose zu stel-
len, als bei den durch concentrirte Säuren bewirkten Beschädigungen des
Körpers.
4) Die Art der Verbindung, in welche dasGift vor, wäh-
rend oder nach der Einführung in den Körper gesetzt wurde.
Im Allgemeinen ist eine günstigere Prognose zu stellen, wenn vor, wäh-
rend oder nach der Applikation der Gifte neutralisirende, antidotische und
antitoxische Mittel, welche die Wirkung der Gifte hemmen oder aufheben,
in das Spiel kamen und die Prognose ungünstiger zu stellen, wenn VOT,
während oder nach der Applikation der Gifte solche Stoffe damit zusam-
men kamen, welche die Kraft des Giftes steigern und heben. Mit Rück-
sicht darauf hat man z. B. eine günstige Vorhersage zu machen, wenn
der Einverleibung von Arsenik die von Eisenoxydhydrat oder Magnesia-
hydrat, der Einverleibung von Brechweinstein die von laninhaltigen De-
cocten vorausging oder folgte; dagegen nur Schlimmes zu verkünden,
wenn der Einverleibung von Arsenik die von Aetzkali, der Einverleibung
von Cyankalium oder von kohlensaurem Baryt die von Mineral- oder
Pflanzensäuren vorausging oder folgte.
5) Die Applikationsstelle des Giftes. Im Allgemeinen kann
man die Regel aufstellen, dass die Prognose bei Vergiftungen ungünstiger
ist, wenn das Gift durch Wunden oder andere Continuitätstrennungen di-
rekt dem Blute beigemengt wurde, als wenn das Gift auf unversehrie Ge-
webe zur Applikation gelangte. Ferner kann man die Regel festhalten,
dass bei der Applikation des Giftes in die Respirationsorgane im Allge-
meinen eine schlimmere Prognose zu stellen ist, als bei der Applikation
der Gifte in die ersten Wege, oder wohl gar auf die unversehrten Haut-
decken. So hat man z. B. bei der Applikation von Schlangengift, Wuth-
gift, Curare in die geöffneten Blutgefässe nur die fatalsten Zufälle voraus-
zusagen, während die Prognose günstig, ja sehr günstig zu stellen ist,
wenn die genannten Gifte in den Magen, oder auf die unverletzten Haut-
decken applieirt wurden. So hat man, um ein weiteres Beispiel vorzufüh-
ren bei der Applikation von Arsenik- und Quecksilberdämpfen durch die
Lungen schlimmere Zufälle zu verkünden, als bei der Applikation der-
selben Gifte durch den Mund oder After, oder wohl gar auf die unver-
sehrten Hautdecken.