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090 Falck, die klinisch wichtigen Intoxicationen.
das Gift von der Applikationsstelle schleunigst entfernt und getilgt, und
dass der Organismus vor Gefahren sicher gestellt werde. Vor allen Din-
gen ist eine genaue Kenniniss der Applikationsstelle nöthig; überdies aber
auch eine genaue Kenntniss des applieirten Giftes wünschenswerth. Je
vollständiger beiderlei Kenntnisse sind, um so mehr darf man hoffen der
Causalindikation auf das vollständigste Genüge zu leisten; je unvollstän-
diger die desiderirten Kenntnisse sind, um.so weniger darf man erwar-
ten, zu einem befriedigenden Ziele zu gelangen. Was übrigens zu thun
ist, ergibt sich am besten, wenn wir die einzelnen Applikationssiellen
durchmustern.
$. 143. a) Geschah die Applikation des Giftes auf den unversehrten
Hautdecken, so beseitigt man dasselbe, wenn es noch sichtbar ist, durch
Abwischen, Abblasen oder Abwaschen, oder man sucht durch Aufspritzen
eines reichlichen und starken Wasserstrahls das Gift zu lösen, zu diluiren
und wegzuschaffen. Mitunter ist es nöthig sich eines Spatels oder ähn-
lichen Instrumentes zu bedienen, um das Gift, wenn es klebrig und un-
löslich ist, von der Haut abzuschaben. Obwohl mit diesen Bemühungen
meistens die Haupisache geschehen ist, so gibt es doch Fälle, wo die
Residuen des Gifles zu tilgen, oder wo ganz oberflächliche Wirkungen
des Giltes zu beseitigen sind. Die Tilgung der Residuen des applieirten
Giftes gelingt am besten und einfachsten durch Anwendung solcher Mit-
tel, welche das Gift zu neulralisiren, oder zu binden vermögen. Diese
Mittel sind oben ($. 94—107) aufgeführt, wo wir von den Gegengiften
und neulralisirenden Mitteln sprachen. Die Folgen ganz oberflächlicher Gift-
wirkungen, welche meistens nur in Hautflecken bestehen, überlässt man
entweder sich selbst, oder man kämpft dagegen mit solchen Mitteln, von
welchen erwiesen ist, dass sie makulöse Verfärbungen der Haut zu be-
seiligen vermögen.
$. 144. b) Wurde das Gift an einer verletzten Hautstelle applieirt, so
kommt alles auf die richtige Diagnose des Giftes an, denn die prophylaktische
Behandlung ist begreiflich eine ganz andere, wenn das Gift eines tollen
Hundes, oder einer Schlange, oder einer Leiche eingeimpft wurde, oder
wenn vielleicht etwas Quecksilber, Opium oder Bleizucker in die verletzte
Stelle hineinkam. Bei wenig gefährlichen Giften reinigt und säubert man
die vergiltete Verletzung durch Waschen oder Einspritzen von Wasser
und andern Flüssigkeiten. Glaubt man Gefahr fürchten zu müssen, so
kann man selbst zu dem Höllenstein und in seltneren Fällen zu dem
Aelzkali greifen und die Verletzung kauterisiren, um dieselbe hernach auf
dem Wege der Eiterung zur Heilung zu bringen. Hat man es mit einem
sehr gefährlichen und lebensbedrohenden Gifte zu ihun, so ist mit der
grössten Sorgfalt ebensowohl die Entfernung und Tilgung des Giftes zu
bewirken, als die Resorption und Fortleitung desselben zu verhüten. Zu
diesem Ende reinigt und säubert man zunächst die verletzte Stelle mit
Wasser und andern passenden Flüssigkeiten und erweitert dieselbe nö-
thigenfalls mit dem Messer, wenn wegen der Enge nicht leicht auf den
Grund zu gelangen ist. Sodann wendet man zweckenisprechende Aetz-
mittel, als Höllenstein, Aetzkali, Schwefel- und Salpetersäure, oder das
Glüheisen oder auch Kaliummoxen an und bringt die so behandelte Ver-
letzung auf dem Wege der Eiterung zum Schluss und zur Heilung. Bei
grösserem Verzuge darf man selbst die ganze verleizte und vergiftete
Stelle mit dem Messer exstirpiren, um sie darnach entweder so, wie sie
ist, oder nach sorgfältiigem Aetzen mit Aetzkali, Antiinonbutter, Schwe-
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