94 Falck, die klinisch wichtigen Intoxicationen.
ten vor, dass die Beseitigung und Tilgung des in die Augen gedrungenen
Giftes nichts nützen und nur schaden kann. In solchen Fällen steht man
begreiflich von der Erfüllung der Causalindikation ab. Um der Indiealio
morbi zu genügen, hat man das durch das Gift verursachte Augenleiden
nach seiner Natur, seiner Tiefe und seinem Umfange auf das Genauesie
zu erforschen und den möglichen Verlauf und Ausgang desselben wohl
zu erwägen, worauf nach Verschiedenheit des Leidens bald Blutentzie-
hungen, bald kalte Aufschläge, bald dieser oder jener Theil des ophthal-
miatrischen Heilapparals zu verwenden ist. Kommen einzelne Symptome
vor, welche eine ganz besondere Berücksichtigung fordern, wie z. B. be-
deutende Lichtscheu u. dgl., so hat man der Indicalio symptomatum ge-
mäss die Eruirung: des Causalverhältnisses ‚sich zur Aufgabe zu setzen
und die Mittel anzuwenden, welche die Augenheilkunde für dergleichen
Fälle an die Hand gibt.
$. 154. c) Ist dasGift in die Nasenhöhle gekommen und hat dasselbe
eine loxische Localaffeclion erzeugt, so versucht man zunächst die Beseili-
gung und Tilgung des Giftes in der bei der prophylaktischen Behandlung
angegebenen Weise. Sodann wendet man, je nachdem Entzündung, Ver-
ätzung, Ulceration u. s. w. auf der innern Nase eingetreten ist, antiphlogi-
siische, reizmindernde, umstimmende oder adsiringirende Mitiel an und
behandelt überdies noch die auffallenden Symptome, wie z. B. unaufhör-
liches Niesen, wenn solche vorhanden sind, in gewöhnlicher Weise.
$. 155. d) Kam das Gift mit der Mundhöhle in Berührung, so sorgt man
ebenfalls zunächst für dessen gänzliche Entfernung, von der freilich abzu-
stehen ist, sobald man einsieht, dass dieselbe keinen erheblichen Nutzen
gewährt. Ist als Folge der Einwirkung des Giftes Stomatilis, Glossilis,
Angina, Siomatorrhagie, Verätzung, Gangrän oder eine andere Stomaio-
palhie erwachsen, so schlägt man eine dem vorhandenen Leiden enispre-
chende Behandlung ein, wie sie in der Therapie der Locaikrankheiten
auslührlich dargelegt wird. Besonders hervortreiende Symptome, wie
z. B. Speichelfluss u. dgl. erheischen eine ganz besondere Berücksichti-
gung und fordern die Anwendung des Heilapparais, der in der speciellen
Therapie des Ptyalismus aufgeführt wird.
$. 156. e) Wurde dasGift verschluckt und durch die Speiseröhre in
den Magen und vielleicht selbst in den Darmeanal übergeführt und hat das-
selbe diese, oder jene Affeelion der Speiseröhre, des Magens oder Darms,
als z. B. Verätzung, Entzündung, Ulceration, Krampf u. s. w. veranlasst,
so hat man dieselben Indikationen, wie vorher zu erfüllen, aber über die
Realisirung. derselben und über die Reihenfolge, in welcher sie zu reali-
siren sind, muss man mit sich auf das Sorgfälligste zu Rathe gehen.
Sind doch die Organe, mit denen man es zu thun hat, unsichtbar und
kann doch deren Zustand von der Art sein, dass dadurch die Realisirung
der einen oder andern Indikalion verboten wird. Vor allen Dingen hat
man zunächst darauf zu achten, ob durch das einverleibte Gilt bereits
Erbrechen oder Durchfall verursacht wurde, und ob durch diese Zutälle
das Gift vielleicht theilweise oder ganz zur Ausleerung gelangte, oder ob
von allem diesem nichts bemerkt wurde. Im ersteren Falle sieht man zu,
ob noch Nachhülfe nöthig ist und überzeugt man sich davon, so reizt
man zur Förderung des Erbrechens mit einer Feder oder mit dem Finger
den Gaumen des Vergifleten, oder lässt ihn eine grosse Menge lauwar-
men Wassers trinken, oder gibt ihm auch Ipecacuanha mit Brechwein-
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