Full text: Intoxicationen, Zoonosen und Syphilis (2. Band, 1. Abtheilung)

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Däm- 
Allgemeine Therapie. 07 
pfen, so ist er daraus hervorzuziehen und an die freie atmosphärische 
Luft zu bringen. Sodann überwacht man der Indicatio morbi gemäss den 
Zustand aller Organe auf das Sorgfältigste, namentlich den Zustand des 
Gehirns und Rückenmarks, des Herzens, der Lungen u. s. w. Glaubt 
man in dem Zustande des einen oder andern Organs Anzeichen von wach- 
sendem Leiden und drohenden gefährlichen Zufällen zu finden, so sucht 
man durch kalte Aufschläge, Aufgiessungen und Irrigationen von kaltem 
Wasser, Blutegel, Schröpfköpfe, Sinapismen, Klystire, schwarzen Kaffee, 
Essig und andere Medikamente bald mehr depletorisch, bald mehr ablei- 
tend und gegenreizend, bald mehr erregend und belebend zu wirken. Im 
Ganzen sucht man, vorausgeseizt dass die Entfernung des Giftes von der 
Applikationsstelle gelingt, mehr palliativ und regulatorisch auf die Organe 
zu wirken, als dass man tiefe therapeutische Eingriffe sich erlaubte. Sol- 
che Fälle von Vergiftungen, wie die inRede stehenden kommen gar nicht 
selten vor, z. B. nach derEinwirkung von schädlichen Gasarten, von nar- 
kolischen und spirituösen Flüssigkeiten (Rausch) und vielen andern Schäd- 
lichkeiten, und sie verlaufen in der Regel auch ohne Gefahr und ohne 
erhebliche Folgen für den Patienten. 
$. 161. £$) Stellt sich bei der Untersuchung des Vergifteten heraus, 
dass der zu behandeinde Specialfall unter den zweiten der oben auf- 
geführten generellen Fälle gehört, so leitet man die Behandlung in 
der Weise, dass man die. Behandlung der Localintoxikation, die 
bereits oben ($. 151) besprochen wurde, mit der eben erörterten Be- 
handlungsweise combinirt. In der That hat man alsdann der Indicatio 
causalis entsprechend die Beseitigung und Tilgung des an der Appli- 
kationsstelle vielleicht angehäuften Giftes zu besorgen und der Indica- 
tio morbi gemäss sowohl den leidenden Zustand des Applikationsorgans 
als der fern liegenden Organe zu überwachen und zu verbessern. Auch 
solche Fälle von Intoxikationen gehören nicht zu den Seltenheiten, wie 
sie denn z. B. nach der Einverleibung von grössern oder kleinern Dosen 
von Kupfer-, Zink-, Antimon- und andern Metallsalzen, von manchen Säu- 
ren und toxischen Pflanzenstoffen sich einstellen. 
$- 162. 7) Findet man bei sorgfältiger Untersuchung des Vergifteten, dass 
eine schwere constitutionelle Intoxikation vorliegt, und dass dabei entwe- 
der keine, oder eine leichte Localintoxikation besteht, so hat man an die 
Realisirung folgender Indikationen zu denken: 
Indicatio vitalis, welche die Beseitigung tödtlicher Zufälle, als Ver- 
schliessung der Stimmritze u. s. w. erheischt. 
Indicatio causalis, welche die Beseitigung und Tilgung des einver- 
leibten Giftes fordert. 
Indicatio morbi, welche die Heilung der durch das Gift veranlass- 
ten Krankheitszustände und Vorgänge verlangt. 
Indicatio symptomatum, welche die Berücksichtigung störender Symp- 
tome erheischt. 
Es scheint am zweckmässigsten, die durch Gasarten, Flüssigkeiten 
und feste Substanzen veranlassten Vergiftungen nach einander zu besprechen. 
$. 163. Wurde die schwere constitutionelle Intoxikation durch Inhalation 
toxischer Gasarten veranlasst und hat man es dem entsprechend mit einem 
in Asphyxie versunkenen Menschen zu thun, so bringt man denselben 
so rasch, wie möglich, in die reine atmosphärische Luft und befreit den- 
selben von allen belästigenden und hinderlichen Kleidungsstücken. Ist 
Spec. Path. u. Therap. Bd. I. 7 
 
	        
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