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Allgemeine Therapie. 07
pfen, so ist er daraus hervorzuziehen und an die freie atmosphärische
Luft zu bringen. Sodann überwacht man der Indicatio morbi gemäss den
Zustand aller Organe auf das Sorgfältigste, namentlich den Zustand des
Gehirns und Rückenmarks, des Herzens, der Lungen u. s. w. Glaubt
man in dem Zustande des einen oder andern Organs Anzeichen von wach-
sendem Leiden und drohenden gefährlichen Zufällen zu finden, so sucht
man durch kalte Aufschläge, Aufgiessungen und Irrigationen von kaltem
Wasser, Blutegel, Schröpfköpfe, Sinapismen, Klystire, schwarzen Kaffee,
Essig und andere Medikamente bald mehr depletorisch, bald mehr ablei-
tend und gegenreizend, bald mehr erregend und belebend zu wirken. Im
Ganzen sucht man, vorausgeseizt dass die Entfernung des Giftes von der
Applikationsstelle gelingt, mehr palliativ und regulatorisch auf die Organe
zu wirken, als dass man tiefe therapeutische Eingriffe sich erlaubte. Sol-
che Fälle von Vergiftungen, wie die inRede stehenden kommen gar nicht
selten vor, z. B. nach derEinwirkung von schädlichen Gasarten, von nar-
kolischen und spirituösen Flüssigkeiten (Rausch) und vielen andern Schäd-
lichkeiten, und sie verlaufen in der Regel auch ohne Gefahr und ohne
erhebliche Folgen für den Patienten.
$. 161. £$) Stellt sich bei der Untersuchung des Vergifteten heraus,
dass der zu behandeinde Specialfall unter den zweiten der oben auf-
geführten generellen Fälle gehört, so leitet man die Behandlung in
der Weise, dass man die. Behandlung der Localintoxikation, die
bereits oben ($. 151) besprochen wurde, mit der eben erörterten Be-
handlungsweise combinirt. In der That hat man alsdann der Indicatio
causalis entsprechend die Beseitigung und Tilgung des an der Appli-
kationsstelle vielleicht angehäuften Giftes zu besorgen und der Indica-
tio morbi gemäss sowohl den leidenden Zustand des Applikationsorgans
als der fern liegenden Organe zu überwachen und zu verbessern. Auch
solche Fälle von Intoxikationen gehören nicht zu den Seltenheiten, wie
sie denn z. B. nach der Einverleibung von grössern oder kleinern Dosen
von Kupfer-, Zink-, Antimon- und andern Metallsalzen, von manchen Säu-
ren und toxischen Pflanzenstoffen sich einstellen.
$- 162. 7) Findet man bei sorgfältiger Untersuchung des Vergifteten, dass
eine schwere constitutionelle Intoxikation vorliegt, und dass dabei entwe-
der keine, oder eine leichte Localintoxikation besteht, so hat man an die
Realisirung folgender Indikationen zu denken:
Indicatio vitalis, welche die Beseitigung tödtlicher Zufälle, als Ver-
schliessung der Stimmritze u. s. w. erheischt.
Indicatio causalis, welche die Beseitigung und Tilgung des einver-
leibten Giftes fordert.
Indicatio morbi, welche die Heilung der durch das Gift veranlass-
ten Krankheitszustände und Vorgänge verlangt.
Indicatio symptomatum, welche die Berücksichtigung störender Symp-
tome erheischt.
Es scheint am zweckmässigsten, die durch Gasarten, Flüssigkeiten
und feste Substanzen veranlassten Vergiftungen nach einander zu besprechen.
$. 163. Wurde die schwere constitutionelle Intoxikation durch Inhalation
toxischer Gasarten veranlasst und hat man es dem entsprechend mit einem
in Asphyxie versunkenen Menschen zu thun, so bringt man denselben
so rasch, wie möglich, in die reine atmosphärische Luft und befreit den-
selben von allen belästigenden und hinderlichen Kleidungsstücken. Ist
Spec. Path. u. Therap. Bd. I. 7