Full text: Intoxicationen, Zoonosen und Syphilis (2. Band, 1. Abtheilung)

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Allgemeine Therapie. 101 
ganen fortzuschaflen. Zu diesem Ende ist es nöthig die Eliminationsor- 
gane des Patienten angemessen in vermehrte Thätigkeit zu setzen. Gehen 
die Gifte, wie Atropin, leicht durch die Nieren ab, so regt man die Diu- 
rese durch warme Getränke (grünen Thee u. s. w.), Kohlensäuerlinge und 
andere wirksame Diuretica an. Werden die Gifle am Leichtesten durch 
die Haut oder die Lunge ausgeschieden, so gibt man schweissireibende 
Mittel als Hollunderthee, Spiritus Mindereri, benzoesaures und bernstein- 
saures Ammoniak u. s. w. Steht zu erwarten, dass das Gift durch die 
Leber, oder den Darm am Leichtesten von dannen gehe, so gibt man 
Kalomel, Rheum, Jalappe, Sennesblätter u. a. m. Wie nun auch der Er- 
folg dieser eliminatorischen Bestrebungen sein mag, auf jeden Fall hat 
man den Zustand des Patienten während der Besserung in subjeetiver und 
objectiver Hinsicht auf das Sorgfältigste zu überwachen und mit steter 
Rücksicht auf das Gift, welches die Leiden veranlasste, die Störungen der 
einzelnen Organe und Systeme nach den speciellen Regeln der Therapie 
der Localkrankheiten auszugleichen. 
8.167. 0) Stellt sich bei genauer Untersuchung des Patienten heraus, 
dass eine schwere constitutionelle Intoxikation von einer bedeutenden Lo- 
calintoxikation begleitet ist, so ist der Fall begreiflich als ein höchst com- 
plieirter zu betrachten, mit dem man nur dann zu einem gedeihlichen 
Ziele gelangt, wenn man die Behandlung der Localintoxikation, wie sie 
oben $. 143 erörtert wurde, mit der Behandlung der constitutionellen In- 
toxikation, die soeben besprochen wurde, sachgemäss combinirt. Vor al- 
len Dingen hat man der Indicatio vitalis, wenn sie zu stellen ist, in um- 
fassender Weise Genüge zu leisten. Ist derselben nach Umständen ent- 
sprochen, so sucht man die Indicatio causalis, morbi ei symptomatum zu 
realisiren, jedoch in einer Reihenfolge, die durch die Besonderheit des 
Falles bestimmt wird. So kann es vorkommen, dass der Zustand des 
einen, oder des andern Organs die Realisirung der Indicatio morbi er- 
heischt, noch ehe die Causalindikation realisirt werden konnte, oder dass 
einzelne dringende Symptome die Realisirung der Indicatio symptomatum 
gebieterisch fordern, ehe noch der Indicatio causalis et morbi ein Genüge 
geschen konnte. In solchen Fällen weicht man von der gewöhnlichen 
Reihenfolge der Indikationen ab und behandelt zunächst den drohenden 
und gefährlichen Zustand einzelner Organe, um nach Beseitigung, oder 
Besserung derselben zur Realisirung der Causalindikation vorzuschreiten. 
Ueberhaupt hat man in solchen höchst complieirten Fällen von Intoxika- 
tionen, wie sie sich z. B. in der vorgeschrittenen Arsenikvergiftung darstel- 
len, den Grundsatz festzuhalten immer das Wichtigste und in prognosti- 
scher Hinsicht Folgenreichste zunächst zu ihun und dazu gehört nicht im- 
mer die schleunige Entfernung des Giftes von der Applikationsstelle, da 
dasselbe im Verhältniss zum resorbirten Gifie von geringerer Bedeutung 
ist. Sobald es indessen die Umstände erlauben, hat man dem Applika- 
tionsorgane und dem daselbst restirenden Gifte die vollste Aufmerksam- 
keit zu schenken und alsdann das auszuführen, was die Realisirung der 
Causalindikation erheischt. 
4) Behandlung der Intoxikations-Residuen und Folgen. 
$. 168. Wird bei einer Vergiftung die Hülfe des Arztes zu einer 
Zeit in Anspruch ‚genommen, zu welcher die acute Intoxikation bis zu ei- 
nem gewissen Stadium günstig verlaufen ist und nur noch Residuen und 
Folgen der Intoxikation bestehen, so ist die Behandlung der letzteren ge- 
 
	        
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