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Allgemeine Therapie. 101
ganen fortzuschaflen. Zu diesem Ende ist es nöthig die Eliminationsor-
gane des Patienten angemessen in vermehrte Thätigkeit zu setzen. Gehen
die Gifte, wie Atropin, leicht durch die Nieren ab, so regt man die Diu-
rese durch warme Getränke (grünen Thee u. s. w.), Kohlensäuerlinge und
andere wirksame Diuretica an. Werden die Gifle am Leichtesten durch
die Haut oder die Lunge ausgeschieden, so gibt man schweissireibende
Mittel als Hollunderthee, Spiritus Mindereri, benzoesaures und bernstein-
saures Ammoniak u. s. w. Steht zu erwarten, dass das Gift durch die
Leber, oder den Darm am Leichtesten von dannen gehe, so gibt man
Kalomel, Rheum, Jalappe, Sennesblätter u. a. m. Wie nun auch der Er-
folg dieser eliminatorischen Bestrebungen sein mag, auf jeden Fall hat
man den Zustand des Patienten während der Besserung in subjeetiver und
objectiver Hinsicht auf das Sorgfältigste zu überwachen und mit steter
Rücksicht auf das Gift, welches die Leiden veranlasste, die Störungen der
einzelnen Organe und Systeme nach den speciellen Regeln der Therapie
der Localkrankheiten auszugleichen.
8.167. 0) Stellt sich bei genauer Untersuchung des Patienten heraus,
dass eine schwere constitutionelle Intoxikation von einer bedeutenden Lo-
calintoxikation begleitet ist, so ist der Fall begreiflich als ein höchst com-
plieirter zu betrachten, mit dem man nur dann zu einem gedeihlichen
Ziele gelangt, wenn man die Behandlung der Localintoxikation, wie sie
oben $. 143 erörtert wurde, mit der Behandlung der constitutionellen In-
toxikation, die soeben besprochen wurde, sachgemäss combinirt. Vor al-
len Dingen hat man der Indicatio vitalis, wenn sie zu stellen ist, in um-
fassender Weise Genüge zu leisten. Ist derselben nach Umständen ent-
sprochen, so sucht man die Indicatio causalis, morbi ei symptomatum zu
realisiren, jedoch in einer Reihenfolge, die durch die Besonderheit des
Falles bestimmt wird. So kann es vorkommen, dass der Zustand des
einen, oder des andern Organs die Realisirung der Indicatio morbi er-
heischt, noch ehe die Causalindikation realisirt werden konnte, oder dass
einzelne dringende Symptome die Realisirung der Indicatio symptomatum
gebieterisch fordern, ehe noch der Indicatio causalis et morbi ein Genüge
geschen konnte. In solchen Fällen weicht man von der gewöhnlichen
Reihenfolge der Indikationen ab und behandelt zunächst den drohenden
und gefährlichen Zustand einzelner Organe, um nach Beseitigung, oder
Besserung derselben zur Realisirung der Causalindikation vorzuschreiten.
Ueberhaupt hat man in solchen höchst complieirten Fällen von Intoxika-
tionen, wie sie sich z. B. in der vorgeschrittenen Arsenikvergiftung darstel-
len, den Grundsatz festzuhalten immer das Wichtigste und in prognosti-
scher Hinsicht Folgenreichste zunächst zu ihun und dazu gehört nicht im-
mer die schleunige Entfernung des Giftes von der Applikationsstelle, da
dasselbe im Verhältniss zum resorbirten Gifie von geringerer Bedeutung
ist. Sobald es indessen die Umstände erlauben, hat man dem Applika-
tionsorgane und dem daselbst restirenden Gifte die vollste Aufmerksam-
keit zu schenken und alsdann das auszuführen, was die Realisirung der
Causalindikation erheischt.
4) Behandlung der Intoxikations-Residuen und Folgen.
$. 168. Wird bei einer Vergiftung die Hülfe des Arztes zu einer
Zeit in Anspruch ‚genommen, zu welcher die acute Intoxikation bis zu ei-
nem gewissen Stadium günstig verlaufen ist und nur noch Residuen und
Folgen der Intoxikation bestehen, so ist die Behandlung der letzteren ge-