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Falck, die klinisch wichtigen Intoxicationen.
I. Definition der Gifte.
81. Zu allen Zeiten ist man: bemüht gewesen, eine befriedigende
Definition von Gift zu geben und zur allgemeinen Geltung zu bringen.
Wie die durch Henke, Remer, Schneider u.m. A. besorgten Zusam-
menstellungen und Kritiken zur Genüge beweisen, ist man damit nicht
sonderlich glücklich gewesen, und man konnte nicht glücklich sein, da es
in früherer Zeit allzusehr an Klarheit hinsichtlich der den Giftbegriff con-
stituirenden Merkmale gebrach. So kam es denn, dass man in den
publieirten Definitionen, bald in unglaublicher Weise die Dosirung der
Gifte als wesentliches Merkmal hervorhob, oder dass man in arger Ver-
kennung der natürlichen Vorgänge von mechanisch wirkenden oder me-
chanischen Giften (Glas, Diamant ete.) sprach, oder dass man ohne son-
derliches Geschick die aus der teleologischen Naturbetrachtung entsprin-
gende Kategorie des Schädlichen ohne alle Limitation als Merkmal be-
nutzte. Waren alle diese Mängel an und für sich stark in die Augen
springend und durch die Kritik blosgesfellt, ohne dass in neuerer Zeit
für deren Abhülfe gesorgt wurde, so darf man sich nicht wundern, wenn
in allerneuester Zeit geradezu Öffentlich erklärt wurde, man habe sich
nachgerade ziemlich allgemein ‘davon überzeugt, dass eine sachge-
mässe und allen Anforderungen genügende Begriffsbesti m-
mung der Gifte unmöglich sei. Sicher war das zu weit gegangen.
Hätte man statt dessen gesagt, dass man über die wesentlichen Merkmale
der Gifte sich noch nieht verständigt habe, und dass deshalb eine Be-
griffsbestimmung von Gift vorerst zu den Unmöglichkeiten gehöre, so
hätte eine solehe Erklärung allenfalls gelten können. Die Möglichkeit ei-
ner Begriffsbestiimmung von Gift aber schlechtweg zu läugnen, ist jeden-
falls ebenso verwegen, als wenn Jemand sich unterfinge die Existenz der
Gifte selber zu negiren. Auf der andern Seite wollen wir recht gern
zugestehen, dass eine allen Anforderungen entsprechende Definition vom
Gift schwierig ist, und dass die Schwierigkeiten um so mehr sich steigern,
je mehr die Entwickelung einer solchen Begriffsbestimmung nicht nur den
Interessen der Wissenschaft, sondern auch den Interessen des praktischen
Lebens (z. B. der Rechtspflege, Verwaltung) Rechnung tragen soll.
&. 2. Unter dem Nämen der Gifte, oder was für uns gleichbedeu-
tend ist, der chemischen schädlichen Potenzen, glauben wir alle
Substanzen, gleichviel ob Natur- oder Kunstprodukte, begreifen zu müs-
sen, welche durch die chemische Natur ihrer Molekule und durch die den-
selben immanenten Kräfte einwirkend und mit dem gesunden Organismus
eoneurrirend zur normalen Ernährung, d. h. zur Bildung, Fortbildung und
Restauration des Körpers sich nicht geeignet erweisen, im Gegentheile
unter bestimmten Bedingungen die Form- und Mischungsverhältnisse der
organischen Theile mehr oder. weniger alteriren und somit unter Veran-
lassung grösserer oder geringerer Functionsstörung, grösserer oder gerin-
gerer Destruktion der Organe, oder gar des Todes der Gesundheit und
dem Leben in merklicher Weise Abbruch thun.
$. 3. Geht aus der von uns gegebenen Definition vom Gift mit Be-
stimmtheit hervor, dass nur eine Reaction, nämlich das Verhalten der
Substanzen zu dem gesunden Organismus bei der Bestimmung der
Gifte für uns massgebend ist, so glauben wir darin um so weniger getadelt
werden zu können, als in der That das Verhalten der Substanzen zu dem
kranken Organismus gar zu wenig Beständigkeit verräth. Ist es doch
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