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Definition der Gifte, 9
der Contagien und der contagiösen Krankheiten zu den Giften und Intoxi-
kationen nicht gestatten. Diesen Bedürfnissen zu Liebe kann -denn die
Gesammtheit der Gifte in Contagien und Gifte im engern Sinne zerklüftet
werden, und letztere sind zu definiren, wenn man das wesentliche Merk-
mal der Conlagien mit dem Zeichen der Negation in die oben gegebene
Definition vom Gift einschiebt.
$. 15. Schreiten wir jetzt zur Musterung und Kritik der Definitionen
vor, welche in früherer Zeit gegeben wurden. Meines Wissens haben alle,
oder wenigstens fast alle älteren Schriftsteller als wesentliches Merkmal
der Gifte hervorgehoben, dass dieselben der Gesundheit und dem Leben
Abbruch thun, indem sie Unwohlsein, Krankheit und Tod veranlassen.
Freilich ist diese schädliche Wirkung der Gifte keineswegs bei allen Schrift-
stellern mit gleichen Worten ausgedrückt. In den übrigen Bestimmungs-
gründen der Gifte gehen dagegen die verschiedenen Schriftsteller nicht
selten sehr weit aus einander. Bezeichnen auch die meisten nur Sub-
stanzen als Gifte, so kommen doch auch Definitionen vor, in welchen die-
selben unbestimmt als Etwas (omne, quod), schlechtweg als Agentien be-
zeichnet werden; was begreiflich aus dem Grunde unzulässig ist, weil
alsdann auch die Imponderabilien und psychischen Influenzen in Betracht
gezogen werden können. Grösser ist jedoch die Diserepanz hinsichtlich
der weiteren Bestiimmungsgründe der Gifte. So gibt es denn eine ganze
Anzahl von Schriftstellern, welehe die Dosirung der Gifte als wesentliches
Merkmal derselben hervorheben, wie z. B. Plenck *), welcher die Gifte
also definirt: „Ens, quod perexigua dosi, corpori humano ingestum,
aut extus applicatum, vi quadam peculiari, morbum gravem vel mortem
causat, venenum seu toxicum audit.“ Wie man einsieht, schliesst indes-
sen eine solche Definition Substanzen, wie z. B. den Salpeter aus, der
wie in allen Toxikologien zu lesen ist, nur in relativ grossen Dosen Ver-
giftung veranlasst. Ueberhauptist nicht einzusehen, wie man bei den De-
finiionen vom Gift der Dosirung eine besondere Berücksichtigung kann
zu Theil werden lassen. Fehlt es doch gänzlich an dem terminus a quo
und ist es doch klar, dass die Dosirung der Gifte nur unter die Bedin-
gungen der Vergiftung gehört, weil eine bestimmte Dose des Gifts in der
That Bedingung gewisser Wirkungen ist.
Andere Schriftsteller haben entweder mit, oder ohne Rücksicht auf
die Dosen, in ihren Giftbegriffsbestimmungen als Merkmal derselben her-
vorgehoben, dass sie chemisch wirkende Substanzen sind, was andere
zu bemerken unterliessen. So hat z. B. Ploucquet*) folgende Defini-
tion von Gift veröffentlicht: Ejusmodi corpus, quod chemico modo
vitae vel sanitati hominis desiruendae par est, venenum audit, ejusque
applicalio veneficium. Offenbar war mit der Berücksichtigung dieses Merk-
mals der Gifte ein bedeutender Fortschritt in der Erkenntniss derselben
gemacht, wenn auch damit noch nicht alle Unsicherheit hinsichtlich der
Bestimmung der Gifte beseitigt ist. So wird man finden, dass nach der
Ploucquet'schen Definition das Kochsalz zu den Giften gezählt werden
muss, da dasselbe in grosser Dose dargereicht chemisch den Magen an-
greift und somit Entzündung und Verschwärung desselben zu verursachen
vermag.
Wieder andere Schriftsteller haben entweder mit oder ohne Rück-
*) Toxicologia p. 5.
*) Commentar, med. in processus criminal. p. 150.