Full text: Intoxicationen, Zoonosen und Syphilis (2. Band, 1. Abtheilung)

  
  
  
  
  
  
  
  
334 Falck, die klinisch wichtigen Intoxikationen. 
Schlingbeschwerde; zuweilen lebhaften Schmerz in der Gegend des Nabels, 
Durchfälle, die bald fäeulent. bald schleimig, bald blutig erscheinen. oder 
andauernde Stuhlverhaltung; zuweilen iympanitische Auftreibung des Un- 
terleibs, ikterische Färbung der Haut, des Gesichts und des Urins- als 
offenbare Folge einer Störung der Leber. Von Symptomen eines Leidens 
der übrigen Organe findet man bald kalte, klebrige reichliche Schweisse 
auf der Haut, bald Trockenheit und Wärme der Hautdecken, bald endlich 
einen Wechsel von Trockenheit und Nässe derselben; zuweilen ganz ent- 
schiedene Krämpfe der Harnblase oder andere Störungen in der Verrich- 
tung des Harnsystems. 
Hat die örtliche und constitutionelle Intoxikalion durch Olternbiss 
ihren Gipfel erreicht, so geht der Patient entweder rasch zu Grunde, oder 
was häufiger vorkommt, einer mehr weniger vollständigen Genesung ent- 
gegen. Nimmt die Intoxikation ein leihales Ende, was schon nach 50 
Minuten (der Schlangenbeschwörer Hörselmann, bei Lenz S. 192), 
aber auch nach vielen Stunden und selbst nach Tagesfrist geschehen 
kann, so erfolgt der Tod entweder durch Syncope, oder durch Asphyxie, 
oder durch Lähmung. Verlauft dagegen die Intoxikalion zu einem mehr 
oder weniger befriedigenden Ende, was in Zeit von mehreren Tagen, 
häufiger in Zeit mehrerer Wochen, seltener in Zeit von mehreren Mo- 
naten geschehen kann, so weicht in der Regel zunächst das constilu- 
tionelle Leiden, während sich die Localintoxikalion, besonders bei Ent- 
zündung und Brand viel später und langsam ausgleicht. Als Residuen 
und Folgen der Intoxikation können bei unvollständiger Genesung gar 
manche Leiden sich lange erhalten. So sah man lang andauernde Schwel- 
lungen der Glieder, chronische Oedeme, Steifigkeit der Gelenke, chroni- 
sche Geschwüre, entsteilende Narben, auffallende Verfärbungen der Glie- 
der, ja selbst Paralysen und epileptische Zufälle, die sich den ärztlichen 
Angriffen hartnäckig widersetzten. 
DIAGNOSE. 
$. 459. Die Diagnose der Vergiftung durch Olternbiss hat in der 
Regel keine Schwierigkeit. Man weiss überall, wo Ottern vorkommen; 
der Palient hat meisiens Kenntniss von dem Bisse und dem Thiere, wel- 
ches ihn verletzte, nnd überdies sind die Intoxikalionserscheinungen mei- 
stens von der Art, dass nicht leicht ein Zweifel über die Natur der Krank- 
heit aufkommen kann. Nur bei armen Leuten, welche sich zuweilen: mit 
nackten Füssen in Wald und Busch, wo Oltern hausen, herum treiben, 
kann die Intoxikalion unvermerkt entstehen und die Ursache des Leidens 
im ersten Momente zweifelhaft bleiben. Aber aber auch solchen Leuten 
gegenüber kommt man zur Klarheit hinsichtlich der Diagnose, wenn man 
die geschwollenen Füsse sorgfältig auf etwaige Verletzung unlersucht und 
dabei zu unterscheiden weiss, welche Verletzungen von Dörnern und Na- 
deln, und welche von Ottern herrühren können. Die Verletzung durch 
Ötternhiss stellt sich, wenn sie mit zwei Zähnen geschehen ist, in Form 
von 2 feinen, 1/, oder !/, oder !/, Zoll von einander entfernten Stichen 
oder Ritzchen von 1 Linie Tiefe dar, aus welehen zuweilen etwas Blut 
hervordringt. Ist die Verletzung mit einem Giftzahne geschehen, so findet 
man begreiflich auch nur ein dem Zahn entsprechendes Ritzchen, das bei 
bedeutender Geschwulst sich selbst dem Blicke völlig entziehen kann. 
BEHANDLUNG. 
5. 460. Was von Seiten der Verwaltungsbehörden zu ihun ist, um
	        
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