334 Falck, die klinisch wichtigen Intoxikationen.
Schlingbeschwerde; zuweilen lebhaften Schmerz in der Gegend des Nabels,
Durchfälle, die bald fäeulent. bald schleimig, bald blutig erscheinen. oder
andauernde Stuhlverhaltung; zuweilen iympanitische Auftreibung des Un-
terleibs, ikterische Färbung der Haut, des Gesichts und des Urins- als
offenbare Folge einer Störung der Leber. Von Symptomen eines Leidens
der übrigen Organe findet man bald kalte, klebrige reichliche Schweisse
auf der Haut, bald Trockenheit und Wärme der Hautdecken, bald endlich
einen Wechsel von Trockenheit und Nässe derselben; zuweilen ganz ent-
schiedene Krämpfe der Harnblase oder andere Störungen in der Verrich-
tung des Harnsystems.
Hat die örtliche und constitutionelle Intoxikalion durch Olternbiss
ihren Gipfel erreicht, so geht der Patient entweder rasch zu Grunde, oder
was häufiger vorkommt, einer mehr weniger vollständigen Genesung ent-
gegen. Nimmt die Intoxikation ein leihales Ende, was schon nach 50
Minuten (der Schlangenbeschwörer Hörselmann, bei Lenz S. 192),
aber auch nach vielen Stunden und selbst nach Tagesfrist geschehen
kann, so erfolgt der Tod entweder durch Syncope, oder durch Asphyxie,
oder durch Lähmung. Verlauft dagegen die Intoxikalion zu einem mehr
oder weniger befriedigenden Ende, was in Zeit von mehreren Tagen,
häufiger in Zeit mehrerer Wochen, seltener in Zeit von mehreren Mo-
naten geschehen kann, so weicht in der Regel zunächst das constilu-
tionelle Leiden, während sich die Localintoxikalion, besonders bei Ent-
zündung und Brand viel später und langsam ausgleicht. Als Residuen
und Folgen der Intoxikation können bei unvollständiger Genesung gar
manche Leiden sich lange erhalten. So sah man lang andauernde Schwel-
lungen der Glieder, chronische Oedeme, Steifigkeit der Gelenke, chroni-
sche Geschwüre, entsteilende Narben, auffallende Verfärbungen der Glie-
der, ja selbst Paralysen und epileptische Zufälle, die sich den ärztlichen
Angriffen hartnäckig widersetzten.
DIAGNOSE.
$. 459. Die Diagnose der Vergiftung durch Olternbiss hat in der
Regel keine Schwierigkeit. Man weiss überall, wo Ottern vorkommen;
der Palient hat meisiens Kenntniss von dem Bisse und dem Thiere, wel-
ches ihn verletzte, nnd überdies sind die Intoxikalionserscheinungen mei-
stens von der Art, dass nicht leicht ein Zweifel über die Natur der Krank-
heit aufkommen kann. Nur bei armen Leuten, welche sich zuweilen: mit
nackten Füssen in Wald und Busch, wo Oltern hausen, herum treiben,
kann die Intoxikalion unvermerkt entstehen und die Ursache des Leidens
im ersten Momente zweifelhaft bleiben. Aber aber auch solchen Leuten
gegenüber kommt man zur Klarheit hinsichtlich der Diagnose, wenn man
die geschwollenen Füsse sorgfältig auf etwaige Verletzung unlersucht und
dabei zu unterscheiden weiss, welche Verletzungen von Dörnern und Na-
deln, und welche von Ottern herrühren können. Die Verletzung durch
Ötternhiss stellt sich, wenn sie mit zwei Zähnen geschehen ist, in Form
von 2 feinen, 1/, oder !/, oder !/, Zoll von einander entfernten Stichen
oder Ritzchen von 1 Linie Tiefe dar, aus welehen zuweilen etwas Blut
hervordringt. Ist die Verletzung mit einem Giftzahne geschehen, so findet
man begreiflich auch nur ein dem Zahn entsprechendes Ritzchen, das bei
bedeutender Geschwulst sich selbst dem Blicke völlig entziehen kann.
BEHANDLUNG.
5. 460. Was von Seiten der Verwaltungsbehörden zu ihun ist, um