382 Virchow, Zoonosen.
und Sorgfalt antreiben, wenn sich wirklich herausstellt, dass die Krankheit
bei dem Hunde bestand.
S. 40. Die specielle Prophylaxe:
1) Oertliche Behandlung der Bissstelle. In vielen Fällen
möchte es vollständig genügen, die frische Wunde durch Unterhaltung der
Blutung und durch Aufgiessen mit Flüssigkeiten sorgfälig zu reinigen, und
allenfalls diese Reinigung durch Ausdrücken und Aufseizen von Schröpf-
köpfen zu sichern. Das Aussaugen mit dem Munde ist weniger empfeh-
lenswerth, denn obgleich das Gift im Magen unschädlich ist, so Können
doch möglicherweise Exeoriationen oder wunde Stellen im Munde, an den
Lippen vorhanden sein, welche zu.einer Vergiftung führen möchten. —
So wahrscheinlich es auch sein mag, durch diese einfacheren Mittel eine
Beseitigung des Giftes zu bewirken, so ist bei der grossen Gefahr, welche
diese Wunden bringen, doch eine eingreifendere Beha andlung vorzuziehen.
Am nützlichsten erscheint hier die Aetzung der Wunde, welche am
besten durch chemische Mittel geschieht. Unter diesen zieht man die
Spiessglanzbutter (Antimon. mur.) nach Le Roux, das kaustische Kali in
Lösung (Mederer) oder in fester Form (Hunter), den Höllenstein (You-
ati) vor. Da es hauptsächlich darauf ankommt, tief zu ätzen, so dürften
die dissolvirenden Aetzmittel vorzuziehen sein, "und da namentlich bei
grösseren, unregelmässigen Wunden es nolhwendig ist, jede Ecke und
jeden Winkel zu treffen, so ist es nützlich, vorher dureh Ausschnei-
den oder Spalten der Wunde eine dem Aetzmittel möglichst zugäng-
liche Fläche zu schaffen. Bei blossen Exeoriationen oder lichen, 602.
nen Wunden kann man das Glüheisen anwenden. Alte Narben exeidirt
man und ätzt dann den Grund der Wunde. Nach der Lösung des Schor-
fes unterhält man die Eiterung noch einige Zeit durch reizende Salben
oder Pulver (Canthariden, roihen Pr räeipitat) offen. — Das ee
für sich ist etwas bedenklich und höchstens da anzuwenden, wo man ganz
sicher ist, bis in vollständig unberührte Theile dringen zu Kamen Bei
frischen Wunden müssie man sogar befürchten, durch das Messer eine
neue Impfung zu veranstalten.
Die Frage, wie lange nach der Verletzung es noch nützlich sein
könne, eine örtliche Behandlung zu veranstalten, ist bis jetzt nicht zu ent-
scheiden, indess scheint es, dass selbst noch im Stadium prodromorum,
ja schon nach dem Auftreten leichterer hydrophobischer Erscheinungen
Erfolg davon gehofft werden darf. Ausser den Fällen von H arder,
Hicks und Grisley ($. 29, 1) besitzen wir freilich keine reine Beobach-
tung für diese ketale Möglichkeit. Dagegen haben mehrere zuverlässige
Aerzte aus ihrer Erfahrung die Ueberzeugung geschöpft, dass bis zu der
Zeit, wo die secundäre Entzündung der Bissstelle sich ausbildet, die voll-
ständige Zerstörung der Narbe oder Geschwürsfläche noch Sicherheit ge-
währt. Nach einer langen Praxis hatte Blaine keinen Fall zu beklagen,
wo die Krankheit sich entwickelte, wenn er vor der Zeit der zweiten Ent-
zündung gründlich ätzte, und Guthrie (Samml. auserl. Abh. Bd. XI.
S. 690. Med. Comment. Vol. X. p. 369) theilt eine Beobachtung mit, wo
bei einem Knaben 7 Wochen nach der Verwundung ziehende Schmerzen
in den Narben auftraten und eine wieder zu eitern anfing und das Aus-
sehen eines anschwellenden Impfstichs von Blatiern annahm: er liess die
Narbe öffnen und Ung. merc. fortius in grossen OQuanlitälen einreiben,
worauf sich die Erscheinungen wieder verloren. Ein analoges Beispiel aus
eigener Erfahrung erzählt Faber (S.585). Auf alle Fälle dürfte es daher
sehr gerathen sein, auch in späteren Zeiträumen die locale Behandlung
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