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Quecksilber - Behandlung. 479
liessen die Salbe aus Feil und Quecksilber ana anfertigen; diese ist für ge-
wöhnliche Fälle zu stark und muss mit grösserer Vorsicht gebraucht wer-
den. Der methodische Gebrauch dieser Salbe, als sog. Einreibungskur,
hat sich seit Jahrhunderten als die kräftigste Heilmethode bei allen ernste-
ren Formen der Lusiseuche geltend gemacht, und wenn sie auch oft für
längere Zeit in Vergessenheit gekommen, ist sie doch von erfahrnen Aerz-
ten immer wieder hervorgesucht worden. In die deutsche Praxis haben
sie Louvrier und Rust wieder eingeführt und zwar mit einigen Modi-
fieationen nach der ältern Methode von Petit und Fabre.
$. 102. Das Fundament der Louvrier-Rust’schen Einreibungskur
ist eine angemessene Vorbereitungskur durch Purganzen und warme Bä-
der, die je nach Umständen, acht bis vierzehn Tage dauert, worauf
die typischen Einreibungen folgen, deren in der Regel nie über zwölf ge-
macht werden sollen; gewöhnlich reichen 8 bis 9 Einreibungen hin und
bisweilen kommt man mit 5 und 6 aus. Die genauere, specielle Anwei-
sung fügen wir unier dem Texte bei*). Diese Kur, in aller Strenge durch-
*) Louvrier-Rust'sche Inunctionscur. Sie zerfällt in die Vorbereitungskur
und die Inunctionen. I) Vorbereitungskur. Wenn der Kranke sehr schwach ist,
wofern die Schwäche nicht von der Seuche selbst herrührt, soll
man ihn durch Diät und roborirende Mittel stärken. Aderlass ist nur bei sehr
plethorischen Individuen erforderlich. Diät: In der Regel dreimal täglich 1% Quart
Fleischbrühe , mit Graupen, Reis u. dgl. gekocht; zum Getränk Dec. Sarsap. oder
bei Armen Dec. Bard. Alth. u. Liquir. , ein Quart täglich. Am Tage vor dem An-
fange der Bäder und nach dem Aufhören derselben eine Abführung von Rad.
Jalapp. 3ij Tart. depur. 3j oder 3üj Ag. laxat, Vienn. Für gewöhnlich 12 Bä-
der von höchstens 290 R. Nach Louvrier soll der Patient täglich 2 Bäder
nehmen und 2 Stunden in jedem Bade verweilen; dies findet Rust zu angreifend.
Phlegmatische und schwächliche Subjecte vertragen gewöhnlich nicht mehr als
4 bis 6, sanguinische und cholerische Personen mit trockner Haut 12 bis 20 Bä-
der. Bei dringenden Symptomen, z. B. bei syphilitischen Augenentzündungen, wo
der Verlust des Auges droht, muss die Vorbereitungskur auf einige Bäder und Ab-
führungen beschränkt werden. II, Am Tage nach der zweiten Purganz fängt die
eigentliche Inunctionskur an. Während derselben muss der Kranke sich in
einem Zimmer von 18 bis 20° Reaum. Wärme befinden; vor der Krise kein Fen-
ster geöllnet und während der ganzen Kur Leib- und Bettwäsche nicht gewech-
selt werden. Die Diät wird nach Rust noch mehr beschränkt, und der Kranke
erhält nur drei Tassen Fleischbrühe täglich und 3 Pfd. von dem obenerwähnten
Decocte. Nur sehr schwachen Kranken kann man 1 bis 2 Esslöffel Wein täglich
oder etwas Kaffee getatten, und nach der Krise ein Paar gekochte Eier im Ge-
tränk. Zu den Frietionen wendet Rust das Ung. neapol. Ph. Bor. an. Lou-
vrier eine Salbe von gleichen Theilen Feit und Quecksilber. Die Frietionen macht
der Kranke selbst, so lange es seine Kräfte erlauben, Hat er schon vorher viel
Quecksilber gebraucht, so fängt man mit 3j bis ;i8 an und steigt bei der dritten
und vierten Einreibung auf zwei Drachmen. Wo einem Organe Zerstörung droht,
kann man auch drei bis vier Tage "% Unze einreiben lassen. (Eine bedenkliche
Vorschrift). Die Ordnung der Einreibungen ist für gewöhnlich folgende: 1.Tag
früh Morgens beide Unterschenkel; 3. Tag beide Oberschenkel; 6 Tag beide
Arme; 8. Tag der Rücken; ‘10. Tag Unterschenkel; 12. Tag Oberschenkel; 14.
Tag Arme; 15. Krise durch Schweiss; 16. spät Abends Einreibung in den Rücken;
17. Morgens eine Purganz; 18. Abends die Unterschenkel; 19. Morgens Purganz ;
20. Abends Einreibung in die Oberschenkel; 21. Morgens Purganz; 22. Abends
Einreibung in die Arme; 23. Morgens Purganz; 24. Abends Einreibung in den
Rücken; 25. Morgens Purganz; 26. Morgens lauwarmes Bad, Wechsel der Wäsche
und des Zimmers.
Zeigen sich vor der dritten Einreibung Fieber, grosse Schwäche, Ohnmacht,
Krämpfe, so gebe man etwas Chamillen- oder Pfeffermünzihee, oder ein Paar Löf-