Full text: Intoxicationen, Zoonosen und Syphilis (2. Band, 1. Abtheilung)

  
  
36 Falek, die klinisch wichtigen Intoxicationen. 
zwischen vielen Intoxieationen und anerkannten Nervenleiden besteht. So 
hat namentlich Travers hervorgehoben, dass Sirychnin denselben Te- 
tanus erzeuge, wie manche Nervenverleizungen und dass mithin das Strych- 
nin durch Nervenvermittelung die entfernten Wirkungen zu Stande bringen 
müsse. Allein was beweist eine solche Achnlichkeit von: pathologischen Zu- 
fallsgruppen für die Entstehungsweise der Giftwirkungen? Sehen wir nicht, 
dass z. B. Erbrechen ebensowohl durch den Anblick ekler Gegenstände, 
als durch Cerebralaffeetionen, Magenleiden, Krankheiten der Unterleibs- 
organe, wie auch durch Brechmittel entsteht und soll damit bewiesen 
werden können, dass die Brechmittel ebenso wie die psychischen Regun- 
gen, oder die organischen Leiden auf den Brechapparat wirken? Wenn 
Nervenverletzungen Tetanus erzeugen, wie es auch das Strychnin thut, 
so ist der Grund davon, dass Nervenverletzungen, wie Sirychnin das 
Rückenmark zu alteriren und zu Reflexkrämpfen zu stimmen vermögen, 
keineswegs darf aber daraus erschlossen werden, dass das Stryehnin 
wie die Nervenverletzung durch die Nervenbahnen hindurch seinen Ein- 
fluss auf das Rückenmark geltend macht. 
8. 72. 7) Hat man für das nervöse Zustandekommen  entfernier 
Giftwirkungen vorgebracht, dass die Wirkungen gewisser Gifte nach der 
Durschneidung der Nerven, welche zum Applicationsorgane gehen, aus- 
bleiben, oder erst sehr spät zum Vorschein kommen. So will man ge- 
funden haben, dass das in den Magen gebrachte Strychnin nach der 
Durchschneidung der Nervi vagi ganz ohne Wirkung verbleibe oder äus- 
serst spät zur Wirkung gelange (Dupuy und Brachet) und erklärt 
diese Thatsache aus der mangelnden Nervenleitung, welche die Folge der 
Nervendurchschneidung ist. Wie die neueren Untersuchungen von Bou- 
ley *) indessen dargethan haben, ist diese Thatsache, deren Richtig- 
keit nicht zu bezweifeln ist, ganz anders zu erklären. Die Durchschnei- 
dung der Nervi vagi bewirkt nach Bouley eine Paralyse der Muskel- 
schichte des Magens, welche zur Folge hat, dass das Gift über 24 Stun- 
den im Magen verweilt und nicht in den Dünndarm gelangt, von wo aus 
dasselbe zu wirken pflegt. Ersetzt man, wie Bouley es that, die. Sec- 
tion. der Vagusnerven durch eine um den Pylorus gelegie Ligatur, so 
tritt ebenfalls nach der Einverleibung des Strychnins keine Vergiftung ein 
und zwar nieht aus dem Grunde, weil die Nervenbahn unterbrochen wäre, 
sondern weil das Gift nicht in den Dünndarm gelangen kann. Wendet 
man sich statt an den Magen mit seinen Vagusnerven an die Extremitä- 
ten eines Thieres mit ihren Nerven, so fallen die Ergebnisse des Experi- 
mentes in der That ganz anders aus. Durchschneidet man, wie Magen- 
die und Delille*) es ihaten, die Nerven nebst allen andern Weich- 
iheilen an dem Unterschenkel eines Hundes mit Ausnahme einer Vene, 
die unversehrt bleibt, oder die ebenfalls getrennt und durch einen Feder- 
kiel wieder verbunden wird, so tritt Vergiftung des Thieres ein, sobald 
in das abgelöste Bein Gift, wie z. B. Upas gebracht wird. Durchschnei- 
det man, wie Brodie***) es that, bei einem Kaninchen die Nerven der 
Achselhöhle und führt man Gift, wie z. B. Woorara in eine Wunde 
am Fusse, so treten nichtsdestoweniger die entfernten Wirkungen des 
  
*) Gaz. med. de Paris. 3 Ser. tom. VI. p. 271. 
**, Journ. de Physiologie experim. tom. I. p. 26. 
**) Philosophic, Transact. 1811. p. 200, 1812. p. 208. 
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
   
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
   
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
   
Giftes 
die fe 
mente 
pathis 
jetzt 
komn 
dahin 
Hom 
son, 
Wed 
parirt 
supra 
darna 
die vu 
mit e 
aber 
instru. 
ausge 
Knoct 
warte 
selbe 
Entste 
denn 
sache 
rische 
zeuge 
gende 
Gifte | 
nächs 
donna 
sie, I 
Gifte | 
solche 
Organ 
zende 
Canth 
ration 
bahne 
gen d 
That 
Formi 
Reizuı 
chelfli 
bemeı 
gen a 
die Br
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.