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Diagnostik der Intoxikationen. 77
daneben laufenden Verhältnisse oder Umstände Dunkel verbreitet ist, je
mehr namentlich darüber Unklarheit herrscht, ob der erkrankte oder
verstorbene Mensch von Giften berührt wurde, ob derselbe unter cha-
rakteristischen Intoxikationserscheinungen erkrankte und umkam, ob in
dem Körper desselben die anatomisch fasslichen Charaktere der Giftwir-
kungen enthalten waren und ob endlich die ausgeleerten oder am CGada-
ver haftenden Massen von Gift imprägnirt waren. Aeusserst schwierig, ja
zuweilen unmöglich ist die Beantwortung der Frage bei solchen Krank-
heits- oder Todesfällen, welche unter den gewöhnlichen Erscheinungen
der Cholera zur Zeit von Choleraepidemien vorkommen und bei welchen
wie die Anamnese, so die Analyse der Ausleerungen und cadaverösen
Massen keine Aufklärung gewährt. Wie indessen die Verhältnisse sich
auch gestalten mögen, in jedem Falle muss man darnach streben, zur
Begründung der Diagnose einer Intoxikation so viel als möglich der ver-
schiedensten Kriterien zu verwenden und sich möglichst davor hüten, die
Diagnose der Intoxikalion durch einseitige Kriterien, wie z. B. durch die
Ergebnisse der Analyse der Ausleerungen oder der cadaverösen Massen
einzig und allein zu stützen.
$. 127. Sucht man alle die Kriterien, welche bei der Diagnostik
der Intoxikalionen in Betracht kommen, unter allgemeinen Gesichtspunk-
ten aufzufassen, so wird man veranlasst, 4 Kategorien davon aufzustellen.
Es bestehen aber die diagnostischen Kriterien
1) in Thatsachen, welche bei der Anamnese zu erheben sind;
2) in Erscheinungen, welche bei dem Erkranken und während des
Krankseins wahrnehmbar sind;
3) in Erscheinungen, welche bei der pathologisch - anatomischen
Untersuchung der Leiche aufgefasst werden;
4) in den Ergebnissen der toxikognostischen Analyse, welcher
die Ausleerungen oder die Bestandiheile des Cadavers, oder sonstige
verdächtige Substanzen zu unterwerfen sind.
Wir wollen diese 4 Kategorien von Kriterien zur Diagnostik der In-
toxikationen näher beleuchten.
i. Thatsachen der Anamnese.
$. 128. Wo man bei Krankheits- oder Todesfällen den leisesten
Verdacht auf Vergiftung hegt, da sei man immer mit dem grössten Eifer
darauf bedacht, die anamnestischen Momente möglichst sorgfällig zu er-
heben; denn nur in solcher Weise erhält man nicht selten ungeahnte
Aufschlüsse über die Ursachen des Erkrankens, die man bei Vernach-
lässigung der Anamnese nimmer erkannt haben würde. Man’ sei daher
besonders darauf bedacht, die genauesten Erkundigungen über die frühere
Lebensweise, die Beschäftigung, die Beköstigung, die Hygiene, den Auf-
enthalt, den Umgang, die socialen und finanziellen Verhältnisse, den
Charakter, die Denk- und Gemüthsart des in das Auge gefassten Men-
schen einzuziehen. Bei Befolgung dieser Regel findet man nicht selten
die Ursache des Erkrankens in der Einverleibung von Giften und wird
somit befähigt, bestimmte vorhandene Leiden als bestimmte Intoxikationen
zu erkennen. Stellt sich z. B. bei der anamnestischen Erhebung heraus,
dass ein erkrankter Mensch dem Trunke oder der Öpiophagie ergeben
war, so wird man begreiflich dahin geführt, das vorhandene Leiden auf
Alkoholismus oder Mekonismus zu prüfen. Ergibt die anamnestische Er-
hebung, dass der ins Auge gefasste Mensch seiner Beschäftigung gemäss