DOPPELHAUSAM KANAL
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63. Wippe, Zeichnung von Schinkel 1800
Es handelt sich hierbei ohne Zweifel um Anweisungen
an den ausführenden Architekten, darauf läßt auch die
Bestimmung für die Breite des Innenraums 15 Fuß 3Zoll
im Lichten schließen. Das Haus hatte 18 Fuß hoch und
15 Fuß breit werden sollen. Der benachbarte Müller
Wendt hatte dagegen Einspruch erhoben, weil er
Schaden für seine Windmühle befürchtete. Es kam zu
einer Einigung, wonach 18 Fuß Höhe und Breite nicht
überschritten werden sollte, auch dürfe kein überstei-
gendes Dach aufgesetzt werden. Schließlich gelang es
Wendt, die Höhe auf 17 Fuß zu drücken. Im Mai 1801
war der Bau vollendet. Der Körper des Gebäudes ist
jedenfalls Schinkels Entwurf entsprungen.
DOPPELHAUS AM KANAL 21-22
In der Stadt ist eine Mitwirkung Schinkels bei zwei
Häusern am Kanal festzustellen. Beide waren in der Zeit
Friedrich Wilhelms I. etwas nach 1722 errichtet worden.
Das Haus Kanal 21 hatte der bekannte Kapellmeister
Pepusch, der Günstling des Soldatenkönigs, auf eigene
Kosten neu erbauen lassen, wie im Grundbuch bezeugt
wird. Das Nebenhaus, Nummer 22, gehörte nach der
gleichen Quelle zuerst einem Kriegsrat Caemmerer.
Diese Eigentumsverhältnisse lassen, wie das auch an
anderen Stellen des Kanals der Fall ist, deutlich er-
kennen, daß der Kanal als Haupt- und Prachtstraße
der ersten Neustadt vom Herrscher gedacht war; hier
sollten sich vornehme Bürger und Beamte niederlassen,
die zum Teil die Häuser auf eigene Kosten erbauten,
zum Teil aber auch erhebliche Zuschüsse erhielten.
Wir haben uns beide Häuser als zweigeschossig und mit
einem Mansarddach versehen vorzustellen, vermutlich
durch ein zweigeschossiges kleineres Gebäude als Kaserne
getrennt; denn bei der Aufstellung des Etats von
1821 heißt es: «Das Aneinanderstoßen der Häuser ist
bei einer Stadt, die auf Regelmäßigkeit und Schönheit
Anspruch macht, wesentliches Erfordernis.» Es muß
also aus städtebaulichen Gründen eine enge Verbindung
der Bauten von vornherein in Aussicht genommen sein.
Die Häuser, zumindest das eine, Kanal 21, standen auf
einem Pfahlrost, er wurde für dies als selbstverständlich
sofort mit in Anschlag gebracht. Der Grund des Neu-
baus war jedenfalls Baufälligkeit und bevorstehendes
Absinken. Um 1820 gehörte das ehemals Pepuschische
Grundstück dem Maurermeister Johann Christoph
Happe, der es am 14. Juni dieses Jahres erkauft hatte,
das Caemmerersche dagegen seit dem 12. März 1803
dem Weißgerber Christian Röhricht. Als Happe-
Röhrichtsche Häuser erscheinen beide Gebäude in den
Akten (Abb. 64).
Unter den in den Akten der Geheimen Kabinetts-
registratur betreffend die als Immediatbauten in Potsdam
von 1816 bis 1819 mit Bauhilfsgeldern auszuführenden
Bauwerke wird das Röhrichtsche Haus (Nummer 22)
zuerst in Aussicht genommen. Für den Bau werden
16500 Taler veranschlagt. Zur Ausführung aber kam
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es vorläufig nicht. Statt dessen taucht nun bei den
Vorveranschlagungen für den Etat von 1822 der Bau-
plan für Kanal 21, also für Happe, auf: dies soll neu
gebaut und auf den Etat von 1822 gesetzt werden. Mit
dem. Pfahlrost wird es gegen 18000 Taler kosten.
Während des Jahres 1821 haben zu dieser Bauangelegen-
heit längere Verhandlungen geschwebt, die erst nach
Eingreifen des Ministeriums durch den König selbst
entschieden wurden. Das Ministerium war der Meinung,
daß sich aus einer von den Regierungsbaumeistern vor-
geschlagenen Zusammenziehung beider Häuser Schwie-
rigkeiten ergeben würden. Zum ersten Male erfahren
wir über die Frage des Hausbaus für Happe, der schon
1820 in Aussicht genommen sein muß, aus einer Ver-
fügung des Königs an die Potsdamer Regierung vom
25. Januar 1821. Die für Happe für 1821 angesetzten
5000 Taler sollten nur unter der Bedingung gezahlt
werden, daß dieser einen Beitrag von 15°/, zu den ge-
samten Baukosten leiste. Eine Bedingung wie diese
läßt sich wohl nur aus der günstigen Vermögenslage
Happes erklären. Auf ein von ihm an die allerhöchste
Stelle gerichtetes Gesuch erfolgt durch Kabinettsorder
vom 6. März 1821 der Bescheid, daß ihm die Baumateria-
lien seines niederzureißenden Hauses geschenkt sein
sollten; dazu kämen 85°/, der Bausumme, die restlichen
15°/, habe er aber zu tragen. Über das Röhrichtsche
Haus erstattete die Regierung am 3. Juni Bericht
an den König, indem sie vorschlug, es zugleich mit dem
Happeschen zu bauen, dessen Grundbau Erschütterun-
gen mit sich bringen würde. Es habe sich nämlich er-
geben, daß die Pfähle statt 40 Fuß 58 bis 68 Fuß ein-
drängen, also 66 bis 76 Fuß lang sein müßten. Die Be-
willigung des dazu erforderlichen Holzes werde erbeten.
Nunmehr reichte am 13. Juni 1821 Schinkel dem
Ministerium folgendes Gutachten ein:
«Was den Hauptpunkt der Untersuchung betrifft, ob es
ratsam sein dürfte, beide Häuser unter einem Dache und
mit einer Fassade zu erbauen, da eine solche Vereinigung
für die Besitzer früh oder spät notwendig große Inkon-
venienzen herbeiführen muß, — so trete ich zwar voll-
kommen den Ansichten des hohen Ministeriums hinsicht-