Full text: Potsdam ([Band 1])

  
DOPPELHAUSAM KANAL 
    
  
  
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63. Wippe, Zeichnung von Schinkel 1800 
Es handelt sich hierbei ohne Zweifel um Anweisungen 
an den ausführenden Architekten, darauf läßt auch die 
Bestimmung für die Breite des Innenraums 15 Fuß 3Zoll 
im Lichten schließen. Das Haus hatte 18 Fuß hoch und 
15 Fuß breit werden sollen. Der benachbarte Müller 
Wendt hatte dagegen Einspruch erhoben, weil er 
Schaden für seine Windmühle befürchtete. Es kam zu 
einer Einigung, wonach 18 Fuß Höhe und Breite nicht 
überschritten werden sollte, auch dürfe kein überstei- 
gendes Dach aufgesetzt werden. Schließlich gelang es 
Wendt, die Höhe auf 17 Fuß zu drücken. Im Mai 1801 
war der Bau vollendet. Der Körper des Gebäudes ist 
jedenfalls Schinkels Entwurf entsprungen. 
DOPPELHAUS AM KANAL 21-22 
In der Stadt ist eine Mitwirkung Schinkels bei zwei 
Häusern am Kanal festzustellen. Beide waren in der Zeit 
Friedrich Wilhelms I. etwas nach 1722 errichtet worden. 
Das Haus Kanal 21 hatte der bekannte Kapellmeister 
Pepusch, der Günstling des Soldatenkönigs, auf eigene 
Kosten neu erbauen lassen, wie im Grundbuch bezeugt 
wird. Das Nebenhaus, Nummer 22, gehörte nach der 
gleichen Quelle zuerst einem Kriegsrat Caemmerer. 
Diese Eigentumsverhältnisse lassen, wie das auch an 
anderen Stellen des Kanals der Fall ist, deutlich er- 
kennen, daß der Kanal als Haupt- und Prachtstraße 
der ersten Neustadt vom Herrscher gedacht war; hier 
sollten sich vornehme Bürger und Beamte niederlassen, 
die zum Teil die Häuser auf eigene Kosten erbauten, 
zum Teil aber auch erhebliche Zuschüsse erhielten. 
Wir haben uns beide Häuser als zweigeschossig und mit 
einem Mansarddach versehen vorzustellen, vermutlich 
durch ein zweigeschossiges kleineres Gebäude als Kaserne 
getrennt; denn bei der Aufstellung des Etats von 
1821 heißt es: «Das Aneinanderstoßen der Häuser ist 
bei einer Stadt, die auf Regelmäßigkeit und Schönheit 
Anspruch macht, wesentliches Erfordernis.» Es muß 
also aus städtebaulichen Gründen eine enge Verbindung 
der Bauten von vornherein in Aussicht genommen sein. 
Die Häuser, zumindest das eine, Kanal 21, standen auf 
einem Pfahlrost, er wurde für dies als selbstverständlich 
sofort mit in Anschlag gebracht. Der Grund des Neu- 
baus war jedenfalls Baufälligkeit und bevorstehendes 
Absinken. Um 1820 gehörte das ehemals Pepuschische 
Grundstück dem Maurermeister Johann Christoph 
Happe, der es am 14. Juni dieses Jahres erkauft hatte, 
das Caemmerersche dagegen seit dem 12. März 1803 
dem Weißgerber Christian Röhricht. Als Happe- 
Röhrichtsche Häuser erscheinen beide Gebäude in den 
Akten (Abb. 64). 
Unter den in den Akten der Geheimen Kabinetts- 
registratur betreffend die als Immediatbauten in Potsdam 
von 1816 bis 1819 mit Bauhilfsgeldern auszuführenden 
Bauwerke wird das Röhrichtsche Haus (Nummer 22) 
zuerst in Aussicht genommen. Für den Bau werden 
16500 Taler veranschlagt. Zur Ausführung aber kam 
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es vorläufig nicht. Statt dessen taucht nun bei den 
Vorveranschlagungen für den Etat von 1822 der Bau- 
plan für Kanal 21, also für Happe, auf: dies soll neu 
gebaut und auf den Etat von 1822 gesetzt werden. Mit 
dem. Pfahlrost wird es gegen 18000 Taler kosten. 
Während des Jahres 1821 haben zu dieser Bauangelegen- 
heit längere Verhandlungen geschwebt, die erst nach 
Eingreifen des Ministeriums durch den König selbst 
entschieden wurden. Das Ministerium war der Meinung, 
daß sich aus einer von den Regierungsbaumeistern vor- 
geschlagenen Zusammenziehung beider Häuser Schwie- 
rigkeiten ergeben würden. Zum ersten Male erfahren 
wir über die Frage des Hausbaus für Happe, der schon 
1820 in Aussicht genommen sein muß, aus einer Ver- 
fügung des Königs an die Potsdamer Regierung vom 
25. Januar 1821. Die für Happe für 1821 angesetzten 
5000 Taler sollten nur unter der Bedingung gezahlt 
werden, daß dieser einen Beitrag von 15°/, zu den ge- 
samten Baukosten leiste. Eine Bedingung wie diese 
läßt sich wohl nur aus der günstigen Vermögenslage 
Happes erklären. Auf ein von ihm an die allerhöchste 
Stelle gerichtetes Gesuch erfolgt durch Kabinettsorder 
vom 6. März 1821 der Bescheid, daß ihm die Baumateria- 
lien seines niederzureißenden Hauses geschenkt sein 
sollten; dazu kämen 85°/, der Bausumme, die restlichen 
15°/, habe er aber zu tragen. Über das Röhrichtsche 
Haus erstattete die Regierung am 3. Juni Bericht 
an den König, indem sie vorschlug, es zugleich mit dem 
Happeschen zu bauen, dessen Grundbau Erschütterun- 
gen mit sich bringen würde. Es habe sich nämlich er- 
geben, daß die Pfähle statt 40 Fuß 58 bis 68 Fuß ein- 
drängen, also 66 bis 76 Fuß lang sein müßten. Die Be- 
willigung des dazu erforderlichen Holzes werde erbeten. 
Nunmehr reichte am 13. Juni 1821 Schinkel dem 
Ministerium folgendes Gutachten ein: 
«Was den Hauptpunkt der Untersuchung betrifft, ob es 
ratsam sein dürfte, beide Häuser unter einem Dache und 
mit einer Fassade zu erbauen, da eine solche Vereinigung 
für die Besitzer früh oder spät notwendig große Inkon- 
venienzen herbeiführen muß, — so trete ich zwar voll- 
kommen den Ansichten des hohen Ministeriums hinsicht- 
 
	        
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