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DIE ST. NIKOLAIKIRCHE
hiernach, sofern die massive Herstellung des Kuppel-
baus Bedingung ist, die zur Erreichung des Zweckes zu
Gebote stehenden Mittel fast erschöpft. Wir möchten
nur empfehlen, die zu 2) gedachten Anker nach der An-
deutung in der Zeichnung beim Anschlage außer den
gußeisernen Widerlagplatten noch mit langen, durch
abwärtsgehende Hilfsarme gehaltenen Splinten von
Schmiedeeisen zu versehen, um ihnen noch mehr Wirk-
samkeit zu geben, sofern der Einbringung sich nicht zu
große Schwierigkeiten entgegenstellen; auch möchten
die die Scheitelpunkte der Gewölbe verbindenden diago-
nalen Anker zweckmäßig sein, welche, obgleich in dem
Anschlage noch nicht berücksichtigt, nach mündlicher
Mitteilung des p. Persius anzubringen in der Absicht
liegt. Zu bemerken bleibt ferner, daß der das Wider-
lager der Kuppel bildende Tambour behufs möglichster
Verminderung des Gewichtes nur ein Zwölftel des
Durchmessers zur Mauerdicke erhalten, jedoch durch
fünf eingelegte eiserne Reifen widerstandsfähiger ge-
macht, der Schub durch Anwendung spezifisch leichter
Ziegel und schnell bindenden Zements vermindert wer-
den soll.
Die Zulässigkeit so geringer Widerstandsstärken hängt
wesentlich von der Sorgfalt bei der Ausführung und von
der Güte der Materialien ab, in welcher Beziehung hier
das überhaupt Erreichbare erwartet werden darf; dessen-
ungeachtet halten wir es für ratsam, auch den Tambour
ganz in hydraulischem Kalk unter Vermauerung von
Bandeisen nach der bekannten in England häufig ange-
wandten Art auszuführen und die Kuppelin dem Unter-
teil mit einem eingemauerten, ringförmigen starken
Anker mit Splinten in den Verbindungspunkten der
Glieder zu versehen und hierdurch die einzelnen Teile
der Kuppel zu einem zusammenhängenden Körper zu
vereinigen, welcher des Widerlagers nicht bedarf. Von
kleinen ungleichmäßigen Pressungen abgesehen, welche
sich auch ferner wieder durch Mauersprünge bemerkbar
machen werden und bei einem Bau von so ungewöhn-
licher Konstruktion und bedeutenden Abmessungen nie
ganz zu vermeiden sind, darf das Gelingen des Baues
unter Anwendung dieser Vorsichtsmaßregeln zwar als
sehr wahrscheinlich angesehen, kann aber mit voller
Sicherheit wohl nicht verbürgt werden. Aus diesem
Grunde bleibt es nach den Erläuterungen vorläufig un-
entschieden und von dem Verhalten des Bauwerks nach
Errichtung des Tambours abhängig, ob die denselben
umgebenden Säulen von Sandstein oder, weniger lastend,
von Eisen mit einem Zinkmantel herzustellen seien. Es
erscheint dieses Verfahren als das einzig sichere.
Wir raten deshalb in ähnlicher Weise auch mit dem
Tambour und der Kuppel selbst als der am meisten
lastenden Teile zu verfahren; zu diesem Zweck, nachdem
das Gebäude bis zum Plateau hergestellt, respektive die
Türme vollendet sein werden, die Mauern und Gewölbe,
dem Gewicht des noch aufzuführenden Tambours nebst
Säulenstellung, massiver und Schutzkuppel entspre-
chend, auch ähnlich verteilt zu belasten und in diesem
Zustande eine angemessene Zeit hindurch sorgfältig zu
beobachten. Dieses Verfahren wird um so mehr An-
wendung finden können, als Seine Majestät der König
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nach dem Bericht des p. Persius die Dauer der Bauaus-
führung nicht, wie in dem Plane angenommen, auf 5
sondern auf 6 Jahre festgesetzt haben. Wahrscheinlich
wird das Verhalten der Widerlager die Zulässigkeit der
planmäßigen Ausführung des Kuppelbaus außer Zweifel
stellen, im anderen Falle würde es nötig werden, auf
eine leichtere, wenngleich weniger monumentale Kon-
struktion des Tambours und der Kuppel überzugehen,
welche eventuell für den Tambour in gußeisernem Fach-
werk und Ausmauerung respektive Verblendung mit
Mauerziegeln, in betreff der Kuppel aber in einem guß-
eisernen Gerüst und innerlicher Auskleidung mit Tafeln
von Zinkguß erfolgen könnte.
Hinsichtlich der im Erläuterungsbericht in Frage ge-
stellten teilweisen Ausmauerung der Ecktürme bemerken
wir, daß die Ausmauerung der hinteren beiden Türme
bis zur Höhe des Plateaus wohl nützlich sein, jedoch die
Kommunikation mit den oberhalb darin befindlichen
Glocken erschweren und daher gleich der Ausmauerung
der unteren Teile der vorderen Türme nur bis zur Höhe
der Emporen erfolgen und der Zugang von den letzteren
aus zu bewirken sein möchte. Das dazu nötige Durch-
brechen der Verbindunssöffnungen diagonal durch die
Ecken der Widerlagspfeiler wird jedoch mit Vorsicht
geschehen müssen.
Die äußere Form des Kuppelbaus ist in der Haupt-
sache dem ursprünglichen nicht vollständig zur Ausfüh-
rung gekommenen Plane des verstorbenen Oberlandes-
baudirektors Schinkel entsprechend angenommen und
Allerhöchsten Orts bereits genehmigt. Es unterliegt das
Projekt in dieser Beziehung daher unserer Beurteilung
nicht, wie wir überhaupt auch voraussetzen müssen, daß
es in der Allerhöchsten Intention liege, in diesem Falle
von der allgemeinen Bestimmung in der Allerhöchsten
Kabinettsorder vom 4. April 1842 abzugehen, nach wel-
cher die diesseitige Prüfung von Bauten dieser Kategorie
nicht vor, sondern nach der Ausführung stattfinden soll.
Bei Durchsicht des Anschlages hat sich übrigens nichts
Wesentliches zu bemerken gefunden. Die aus der vor-
geschlagenen Modifikation der Verankerung hervorge-
henden Mehrkosten würden aus dem Extraordinarium
zu bestreiten sein; wir haben daher den Anschlag vor-
behaltlich etwa eintretender anderweiter Konstruktion
des Tambours und der Kuppel ungeändert auf den Ge-
samtbetrag von 271000 Talern festgesetzt.» Unterzeich-
net ist das Aktenstück von Schmid, Busse, Soller, Stüler
und Persius als Mitgliedern der Oberbaudeputation.
Bemerkenswert an diesen Ausführungen ist vor allem,
daß das Festhalten an der äußeren Erscheinung der
Kuppel nach dem Schinkelschen Urplan wieder als rich-
tunggebend bei der ganzen Anlage betont wird. Gewisse
Änderungen in der technischen Behandlung der Ent-
lastung sind später noch eingetreten. Von einer Berei-
fung der Trommel konnte man absehen, statt der Zink-
eisenkonstruktion der Säulen wählte man deren Aus-
bohrung in Sandstein, und die geplante Eindeckung des
gußeisernen Kuppelgerüstes wurde durch Belag und
Einspannung von dünngehämmertem Kupferblech er-
setzt.