Full text: Potsdam ([Band 1])

DIE FRANZÖSISCHE KIRCHE 
KANZELWAND IN DER FRANZÖSISCHEN KIRCHE 
Wie bei der Russischen Kapelle hat Schinkel auch bei 
der Französischen Kirche gelegentlich der Herstellung 
einer Kanzelwand und dann der inneren und äußeren 
Erneuerung des ganzen Baus mitgewirkt. Das Bauwerk, 
die einzige kirchliche Gründung Friedrichs des Großen 
in Potsdam, war 1752 nach dem Entwurf Knobelsdorffs 
vom älteren Boumann für die französische Gemeinde 
erbaut worden, auf ovalem Grundriß. 
Der Geistliche und das Presbyterium richteten am 
16. August 1832 ein Immediatgesuch an den König, 
das von der Überfüllung des Raumes durch die Ge- 
meindeglieder der im Bau befindlichen Nikolaikirche 
ausging. Es seien deshalb mehr Sitzplätze erforderlich, 
die Sakristei solle in einen äußeren Anbau verlegt und 
den Sitzen im Innern eine andere Richtung gegeben 
werden. Außerdem sei eine Umdeckung der äußeren 
Kuppel erforderlich, «auf der zur Zierde sehr leicht ein 
eisernes vergoldetes Kreuz, das Zeichen der Christen, 
angebracht werden könne.» Aus Paretz verfügte 
Friedrich Wilhelm III. unterm 30. August an die Pots- 
damer Regierung, er wolle ihren Bericht über den An- 
trag des Presbyteriums auf eine verbesserte Einrich- 
tung erwarten, auch über die zu 6428 Taler veranschlag- 
ten Kosten, die auf den Immediatbaufonds des nächsten 
Jahres zu bringen seien. Der Sachbearbeiter der Re- 
gierung, Regierungs- und Baurat Redtel, hatte die Ober- 
leitung, unter ihm war Christian Heinrich Ziller der 
ausführende Baumeister. Ihm haben wir die ersten 
Vorschläge zuzuschreiben. 
Gegen diese wandte sich die Oberbaudeputation, 
Schinkel und Schmid, in ihrem Bericht über die Imme- 
diatbauten: 
«Ein angemessener und ausführbarer Entwurf läßt sich 
nicht eher machen, bis die vorhandenen Fundamente im 
Innern genau untersucht und ihrer Lage nach aufgenom- 
men sind und die Beschaffenheit des Baugrundes erforscht 
ist. Der von uns revidierte Anschlag scheint in dieser Be- 
ziehung auf Hypothesen zu beruhen. Eine Verstärkung 
der Fundamenie in der gezeichneten Art verspricht keine 
Haltbarkeit, und das Einrammen von Rostpfählen zu 
neuen Fundamenten im Innern des Gebäudes würde un- 
tunlich sein. Außerdem steht der Treppen- und Sakristei- 
anlage entgegen, daß durch das Herausbrechen der Fenster- 
brüstungen die Mauer, welche eine Kuppel von sehr ge- 
wagter Konstruktion zu tragen hat, gesprengt werden 
würde. » 
Die Regierung verfügte unterm 9. Oktober 1832 
daraufhin an Ziller, er solle unverzüglich eine Sonder- 
Zeichnung und einen Kostenanschlag liefern. Schinkel 
habe sich ganz entschieden gegen den Anschlag eines 
Anbaus der Sakristei ausgesprochen, die Ausdehnung 
im Innern sei durch Erweiterung der Fensternische zu 
suchen, soweit solche zulässig ist und durch den Vorbau 
einer angemessenen Altarverkleidung zu bewirken. 
Erst am 21. Februar 1833 aber hören wir wieder von 
dem Fortgang der Angelegenheit in einem Schreiben 
der Regierung an Ziller, er habe sich durch den be- 
treffenden Baukondukteur die nötigen Einzelzeich- 
  
  
  
  
43. Französische Kirche. 
Stich von A.L. Krüger nach Chodowiecki 1796 
nungen für die besonders kunstmäßig und schön aus- 
zuführenden Tischlerarbeiten der inneren Einrichtung, 
auch wegen der Stellung der Kanzel, Einteilung der 
Sitzplätze usw. mit dem Prediger Lorenz zu beraten, 
es komme darauf an, das Ganze zur allgemeinen Zu- 
friedenheit und möglichst geschmackvoll auszuführen. 
Ziller muß zwei Emporen übereinander angeordnet 
haben — so erklärt sich auch die Sorge um die Grund- 
mauern—und die Orgel auf der Seite über der Eingangstür 
geplant haben. In einem Schreiben der Regierung wird 
ein Gutachten Schinkels gegen diesen Plan erwähnt, er 
verlange den Wegfall der zweiten Empore und die An- 
bringung der Orgel über der Kanzel; die Regierung er- 
klärte sich mit dem Weglassen der Empore einver- 
standen, wandte aber mit Erfolg gegen die Stellung der 
Orgel ein, daß für sie an der Kanzelwand kein Raum 
sei, sie müsse daher ihr gegenüber angebracht werden. 
Für den Hof sollten zu beiden Seiten in der Mitte der 
Emporen bewegliche Bänke aufgestellt werden, die 
bei Nichtanwesenheit fürstlicher Personen bei starkem 
Besuch durch Stühle ersetzt werden könnten (17. April 
1833). Die Regierung (Abteilung I, der Baurat Redtel 
hat mitunterzeichnet, 20. Juli 1833) überreichte dem 
Minister des Innern für Handel und Gewerbe die unterm 
10. Juni angeforderte Superrevision des Kostenan- 
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