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ZIVILKASINO
46. Das Zivilkasino
«Euer Hochwohlgeboren... übersenden wir hierbei ganz
ergebenst eine Handzeichnung, welche die Ansicht des
Karrees in der Waisenstraße links zwischen der Pflug-
(Charlotten-) und Brandenburger Straße darstellt,
wenn dasselbe nach unserm Vorschlage in dem Imme-
diatbericht vom 30. Mai in einer Seite unbebaut bleibt
und zwischen den beiden Eckhäusern durch eine Mauer
geschlossen, oder wenn in der Mitte des Raumes
zwischen beiden Eckhäusern ein einzeln stehendes
Haus erbaut wird. Das Eckhaus an der Pflugstraße
gehört zu den unter des Königs Friedrichs des Großen
Majestät aufgeführten Gebäuden und befindet sich
in ganz brauchbarem Stande. Wenn also ein un-
regelmäßiges Ansehen vermieden werden soll, wird auf
jeden Fall das Eckhaus an der Brandenburger Straße
in gleicher Größe und ähnlichem Stil neu erbaut werden
müssen und es vorzüglich auf eine Entscheidung darüber
ankommen, ob die dazwischen liegenden fünf Häuser
ebenfalls wieder erbaut oder der Raum auf eine der von
uns vorgeschlagenen Arten benutzt werden soll. »
Die beigelegte Zeichnung mit Klappe zeigt die ganze
Straßenfront. Das Eckhaus an der Brandenburger
Straße ist dem friderizianischen an der Charlottenstraße
in zweistöckiger Form angeglichen. Der Garten liegt,
mit Pappeln bepflanzt, in seiner gesamten Ausdehnung
zwischen den beiden Eckhäusern ;er wird durch ein Gitter
von der Straße geschieden, das in der Mitte ein Tor mit
Gitterflügeln aufweist. Der zweite durch Aufheben der
Klappe erkennbare Entwurf zeigt in der Mitte der
Gartenanlage ein Siebenachsenhaus mit kleinem Unter-
stock, viereckigen Fenstern im Oberstock, von einem
Zeltdach überdeckt. Das kleine Gebäude wird rechts
und links von je sechs Pappeln flankiert, die die Verbin-
dung mit den beiden Eckhäusern herstellen. Der König
beauftragte am 3. Juli 1816 die Regierung, mit den
Eigentümern von fünf Häusern in Verhandlung zwecks
Ankauf zu treten. Einen Beschluß über die Straßen-
gestaltung behielt er sich vor. Am 13. März 1817 erbat
die Regierung die Genehmigung der Kaufsumme und
gleichzeitig um die Ermächtigung, mit den Eigentümern
zu verhandeln. Sie machte schon damals auf die
sumpfige Beschaffenheit des Bodens der Baustellen auf-
merksam, — die alten Häuser ständen auf Pfahlrosten,
der einen ungünstigen Baugrund darstelle, so daß der
Kostenanschlag durch ungeahnte Zufälle leicht über-
schritten werden könne.
Nunmehr schritt man zum Ankauf der Grundstücke.
Durch die Verträge vom 3. Oktober und 4. Dezember
1817 wurden die Häuser für den Preußischen Fiskus
zu dem nunmehrigen Kaufpreis von 10125 Talern an-
gekauft. Am 27. April 1818 erging eine Kabinetts-
order Friedrich Wilhelms, durch die er dem Ankauf
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