98 A. 88, Zu Zifl. 2.
2. Eine zweite Ausnahme bilden die Eisenbetonbrücken,
die nicht nur allen Witterungseinflüssen und vielfach auch
Rauchgasen ausgesetzt sind, sondern vor allem starke Er-
schütterungen durch Lokomotiven oder Autos erleiden. Hier
muß der Zementgehalt mindestens 300 kg in ı m? fertigen Betons
betragen. Sobald aber besonders ungünstige Verhältnisse (z. B.
die Nähe chemischer Fabriken, wie z. B. Zink- und Bleihütten
u. dgl.)*) vorliegen, kann sowohl für Brücken wie für andere
Eisenbetonbauwerke ein größerer Zementgehalt als 300 kg ge-
fordert werden. Derartige chemische Einwirkungen können auch
bei Innenräumen chemischer Betriebe auftreten.
3. Umgekehrt kann diese Zementmenge erniedrigt werden,
wenn z. B. bei Schiffahrtschleusen u. dgl. sehr massige Beton-
körper bewehrt werden müssen, wobei die zulässigen Spannungen
nicht voll ausgenutzt werden, Voraussetzung ist hierbei aus-
reichende Wasserundurchlässigkeit und genügender Rostschutz
der Eiseneinlagen, der durch Einschlämmen der Eisen bei der
Bauausführung oder durch eine fettere Mischung im Bereiche
der Eiseneinlagen erzielt werden kann.
4. Die bekannte Vergünstigung bei Stahlbauten, die darin
besteht, daß die zulässigen Beanspruchungen dann erhöht werden
dürfen, wenn vorzügliche Lieferung des Baustoffes, erstklassige
Berechnung, bauliche Durchbildung und Ausführung gewährleistet
ist, wird nach $ 29 Ziff. 2 nunmehr auch den Eisenbetonbauten
zuteil. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird insbesondere die
Körnung der Zuschläge zwischen den Linien A und B des
Bildes ı und D und E des Bildes 2 ($ 7 Ziff. 2b und S. 64)
nachgewiesen und werden die Zuschläge in zwei getrennten
Stoffen bei der Mischung zugegeben, so besteht bei Hochbauten
eine weitere Qualitätsprämie darin, den Zementgehalt um
30 kg/m herabsetzen zu dürfen, also von 300 auf 270 kg/m? bzw.
von 270 auf 240 kg/m?®.
Diese Fassung der Bestimmungen soll die Fachleute mit
allem Nachdruck darauf hinweisen, daß die Kornzusammensetzung
viel mehr als bisher in jedem Einzelfalle geprüft und erforscht
werden muß.
*) Siehe z, B. Handb. f. Eisenbetonbau, 3. Aufl., VI. Bd., Gehler,
Balkenbrücken, S. 509. Berlin 1931, Wilh. Ernst & Sohn.
Star
heit
von
Kies
weis
fest
Ver:
(vor
gew
aus
erge
werl
als.
1,33
240
Zah!
wer]
so (
vort
der |
zeme
als 2
schie
werd
Zemı
verlä
also
gem:
feste
man
bei {