Full text: Erläuterungen zu den Eisenbeton-Bestimmungen 1932

      
  
  
   
  
  
   
  
  
  
  
  
   
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
   
  
  
  
    
98 A. 88, Zu Zifl. 2. 
2. Eine zweite Ausnahme bilden die Eisenbetonbrücken, 
die nicht nur allen Witterungseinflüssen und vielfach auch 
Rauchgasen ausgesetzt sind, sondern vor allem starke Er- 
schütterungen durch Lokomotiven oder Autos erleiden. Hier 
muß der Zementgehalt mindestens 300 kg in ı m? fertigen Betons 
betragen. Sobald aber besonders ungünstige Verhältnisse (z. B. 
die Nähe chemischer Fabriken, wie z. B. Zink- und Bleihütten 
u. dgl.)*) vorliegen, kann sowohl für Brücken wie für andere 
Eisenbetonbauwerke ein größerer Zementgehalt als 300 kg ge- 
fordert werden. Derartige chemische Einwirkungen können auch 
bei Innenräumen chemischer Betriebe auftreten. 
3. Umgekehrt kann diese Zementmenge erniedrigt werden, 
wenn z. B. bei Schiffahrtschleusen u. dgl. sehr massige Beton- 
körper bewehrt werden müssen, wobei die zulässigen Spannungen 
nicht voll ausgenutzt werden, Voraussetzung ist hierbei aus- 
reichende Wasserundurchlässigkeit und genügender Rostschutz 
der Eiseneinlagen, der durch Einschlämmen der Eisen bei der 
Bauausführung oder durch eine fettere Mischung im Bereiche 
der Eiseneinlagen erzielt werden kann. 
4. Die bekannte Vergünstigung bei Stahlbauten, die darin 
besteht, daß die zulässigen Beanspruchungen dann erhöht werden 
dürfen, wenn vorzügliche Lieferung des Baustoffes, erstklassige 
Berechnung, bauliche Durchbildung und Ausführung gewährleistet 
ist, wird nach $ 29 Ziff. 2 nunmehr auch den Eisenbetonbauten 
zuteil. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird insbesondere die 
Körnung der Zuschläge zwischen den Linien A und B des 
Bildes ı und D und E des Bildes 2 ($ 7 Ziff. 2b und S. 64) 
nachgewiesen und werden die Zuschläge in zwei getrennten 
Stoffen bei der Mischung zugegeben, so besteht bei Hochbauten 
eine weitere Qualitätsprämie darin, den Zementgehalt um 
30 kg/m herabsetzen zu dürfen, also von 300 auf 270 kg/m? bzw. 
von 270 auf 240 kg/m?®. 
Diese Fassung der Bestimmungen soll die Fachleute mit 
allem Nachdruck darauf hinweisen, daß die Kornzusammensetzung 
viel mehr als bisher in jedem Einzelfalle geprüft und erforscht 
werden muß. 
*) Siehe z, B. Handb. f. Eisenbetonbau, 3. Aufl., VI. Bd., Gehler, 
Balkenbrücken, S. 509. Berlin 1931, Wilh. Ernst & Sohn. 
    
  
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