Full text: Erläuterungen zu den Eisenbeton-Bestimmungen 1932

   
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des Abbindens vor Kälte zu schützen. Es ist darauf zu achten, 
daß keine gefrorenen Baustoffe verwendet werden. 
Bei vorübergehendem Frost bis etwa — 3°C sind, wenn 
nötig, das Anmachewasser und die Zuschläge oder eins von beiden 
anzuwärmen. Der fertige Beton ist bis zur genügenden Erhärtung 
frostsicher abzudecken. 
Bei anhaltendem Frost oder kurzem Frost von mehr als 
— 3°C darf nur unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen betoniert 
werden. Hierbei ist durch Anwärmen des Wassers und der Zu- 
schläge und durch Umschließen und Heizen der Arbeitsstelle in 
geeigneter Weise dafür zu sorgen, daß der Beton ungestört ab- 
binden und erhärten kann. Dabei darf aber dem Beton das zum 
Abbinden und Erhärten erforderliche Wasser nicht durch zu große 
Hitze entzogen werden. 
An gefrorene Bauteile darf nicht betoniert werden. Durch 
Frost beschädigte Betonteile sind zu beseitigen. 
Zu $10. Der Frost wirkt nachteilig beim Erzeugungsvorgang 
des Betons und bei jungem Beton. Ist der Beton einmal erhärtet, 
so ist er ebensowenig gegen Frost empfindlich wie Naturgestein*) 
(s. Heft 13). Im Betongemenge erstarrt das Anmachewasser bei 
Frost zu Eis. Der chemische Abbindevorgang des Zements, zu 
dem das Wasser unerläßlich notwendig ist, wird damit unter- 
brochen. Hierzu kommt, daß die Eiskristalle mehr Raum als 
das Wasser einnehmen, Das Betongefüge kann daher an Dichtig- 
keit und Festigkeit leiden. Baustoffe (auch Zement) mit einer 
eigenen Temperatur von weniger als 0°C dürfen nicht ohne 
weiteres verwendet werden, weil ein Mischgut von nahezu 0°C 
nicht mehr zuverlässig abbindet und erhärtet. Besondere 
Vorsicht ist dort geboten, wo eine starke Wärmeentziehung 
durch die Umgebung oder durch kalte Winde zu befürchten ist, 
wie z. B. bei den oberen Stockwerken, bei frei stehenden 
Bauten u. dgl. 
Auf Grund nachteiliger Bauerfahrungen im letzten Jahrzehnt 
hinsichtlich des Einflusses nicht nur von Frost, sondern auch von 
kühler Witterung sind unsere Bestimmungen in $ıo „Betonieren 
bei Frost“ und in $ ı3 „Schalungsfristen und Ausschalen“ ver- 
schärft und ausgebaut worden. Die drei hierbei unterschiedenen 
Temperaturstufen könnten mit den Warnungszeichen überschrieben 
werden: Vorsicht! Erhöhte Vorsicht! Gefahr! 
*) Auf Grund von Stuttgarter Versuchen wird empfohlen, dafür Sorge 
zu tragen, daß Beton, der wiederholtem Einfrieren und Auftauen ausgesetzt 
ist, bei Eintritt der Frostperiode mindestens eine Druckfestigkeit von 
150 kg/cm? hat. 
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