Full text: Erläuterungen zu den Eisenbeton-Bestimmungen 1932

  
    
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gefahrlos wieder entfernt werden können. Ihre Abmessungen 
müssen so gewählt sein, daß sie ausreichend widerstandsfähig 
gegen die einwirkenden Kräfte sind. Hierbei ist besonders zu 
beachten, daß weicher: Beton und vor allem Gußbeton wegen 
ihrer mehr oder weniger flüssigen Beschaffenheit einen hohen 
seitlichen Druck auf die Schalungen ausüben, so daß bei ihnen 
auf die Standfestigkeit der Schalungen besonderer Wert gelegt 
werden muß. 
Die Stützen oder Lehrbogen sind auf Keile, Sandtöpfe, 
Schrauben oder andere Ausrüstungsvorrichtungen zu stellen, durch 
deren allmähliches Lüften die Rüstung langsam ohne Stöße und 
Erschütterungen gesenkt werden kann. 
Es ist verboten, Baustoffe auf Einschalungen abzustürzen oder 
in unzulässiger Menge auf ihnen aufzustapeln. 
Vor dem Einbringen des Betons sind die Schalungen zu 
reinigen und wenn nötig anzunässen; Fremdkörper im Innern der 
Schalungen sind zu beseitigen. Schalungen von Säulen müssen 
am Fuß und am Ansatz der Auskragungen, tiefe Balkenschalungen 
an der Unterseite Reinigungsöffnungen haben. 
Ehe und während betoniert wird, sind die Einschalungen und 
ihre Unterlagen genau nachzuprüfen. 
2. Schalungsstützen. Zu den Stützen sollen möglichst 
gerade gewachsene Hölzer genommen werden. Geringere Zopf- 
dicken als 7 em sind unzulässig. Wenn nötig sind die Knicklängen 
durch waagerechte Zangen oder durch doppelte Kreuzstreben nach 
zwei zueinander senkrechten Richtungen zu vermindern. Bei 
Zweifeln kann ein Nachweis der Standsicherheit der Stützen ver- 
langt werden. 
Von den Stützen der Schalungen üblicher Eisenbeton- 
konstruktionen im Hochbau darf unter Platten nur jede zweite, 
unter Balken nur jede dritte Stütze gestoßen sein. Die gestoßenen 
Stützen sind möglichst gleichmäßig zu verteilen. Mehr als einmal 
gestoßene Stützen sind unzulässig. Die Schnittflächen gestoßener 
lotrechter Stützen müssen waagerecht sein und dicht aufeinander 
passen. An der Stoßstelle sind sie durch aufgenagelte, mindestens 
0,70 m lange, hölzerne Laschen gegen Ausbiegen und Knicken zu 
siehern. Bei Stützen aus Rundbolz sind drei, bei solchen aus 
Vierkantholz vier Laschen für jeden Stoß zu verwenden. Wegen 
der Knickzefahr darf der Stoß nicht ins mittlere Drittel der Stütze 
gelegt werden. Das Einpressen der Stützen in die Lagerhölzer 
ist, wenn nötig, durch Zwischenlagen aus Hartholz oder Eisen 
zu vermindern. 
Stützen mit Ausziehvorrichtung oder eiserner Verlängerung 
gelten als nicht gestoßen, wenn die Verbindung haltbar und 
wirksam ist. 
Die Stützen sind im Stockwerkbau so anzuordnen, daß die 
Last der oberen Stützen unmittelbar auf die darunterstehenden 
übertragen wird. 
Besondere Aufmerksamkeit ist der sachgemäßen Verteilung 
der Stützenlasten auf den Erdboden zuzuwenden. Die Stützen 
müssen eine unverrückbare Unterlage erhalten (z. B. dicke Bretter, 
Bohlen, Kanthölzer.. Bei nicht tragfähigem oder gefrorenem 
Untergrunde sind besondere Sicherungen anzuwenden. 
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