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A.8 12, Zu DE 1 Abs. 1,813. 121
3. Notstützen. Die Schalungen für Hochbauten sind so
anzuordnen, daß beim Ausschalen einige Stützen (sogenannte
Notstützen) weiter stehenbleiben können, ohne daß daran und
an den darüberliegenden Schalbrettern gerührt zu werden braucht.
Die Notstützen sollen in den einzelnen Stockwerken möglichst
genau übereinander stehen. Bei Balken üblicher Stützweite genügt
eine Notstütze unter der Mitte jedes Balkens. Bei Unterzügen
und langen Balken können noch weitere Notstützen verlangt
werden. Bei Platten von mehr als 3 m Stützweite sind Notstützen
in Plattenmitte anzuordnen. Ihr Abstand darf rechtwinklig zur
Plattenstützweite höchstens 6 m sein.
4. Schalungs- und Lehrgerüste. Bei Decken und Ge-
wölben, die mehr als 8m vom Fußboden entfernt sind, oder bei
schwer lastenden Bauteilen müssen im allgemeinen abgebundene
Lehrgerüste verwendet werden, für deren Hauptteile die Stand-
sicherheit nachzuweisen ist.
Bei Schalungsgerüsten für Ingenieurbauten und für Hochbauten
mit Stockwerhöhen über 5m kann eine Festigkeitsberechnung
verlangt werden. Hierbei sind die in den einzelnen Ländern jeweils
gültigen amtlichen Vorschriften für die Belastungen und die
zulässigen Beanspruchungen der Baustoffe sinngemäß anzuwenden
(vgl. $ 15 Zifl. 1).
Der Berechnung und Ausbildung schwierigerer Schalungs-
und Lehrgerüste sind die Berechnungs- und Entwurfsgrundlagen
für hölzerne Brücken — DIN 1074 — zugrunde zu legen.
5. Ueberhöhung der Lehrgerüste und Schalungen.
Den Lehrgerüsten und Schalungen von weitgespannten Bauteilen
ist eine gewisse Ueberhöhung zu geben, damit die Tragwerke
nach dem Ausrüsten die planmäßige Form haben.
Zu Ziffer 1 Abs. 1. Schalungen für Betonierung unter Wasser
(Teil C,$ 9) müssen wasserdicht sein und gegen die Sohle und
Seitenwände so gedichtet werden, daß kein Zement ausgespült
werden kann.
$13. Schalungsfristen und Ausschalen.
1. Allgemeines. Kein Bauteil darf ausgeschalt, d.h.
keine Schalung oder Stützung eher beseitigt werden,
als bis der Beton ausreichend erhärtet ist, der verant-
wortliche Bauleiter sich durch Untersuchung des Bau-
teils davon überzeugt und die Ausschalung angeordnet
hat. Ueber die Notstützen vgl. Ziff. 3.
2. Die Fristen zwischen der Beendigung des Betonierens
und dem Ausschalen sind abhängig von der Beschaffenheit des
Betons (Zements), von der Art, Größe und Beanspruchung des
Betonkörpers und von der Witterung.
Besondere Vorsicht ist geboten bei Bauteilen, die
beim Ausschalen nahezu schon die volle rechnungs-
mäßige Last haben (z.B. Geschoßdecken, die durch noch nicht
erhärtete Decken der oberen Stockwerke belastet sind, Dächer
und Dachdecken).