Full text: Erläuterungen zu den Eisenbeton-Bestimmungen 1932

   
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Die Stützen, Lehrbogen und freitragenden Deckenschalungen 
sind zunächst durch Lösen der Ausrüstungsvorrichtungen ($ 12 Ziff. 1) 
abzusenken; verboten ist, sie ruckweise wegzuschlagen und ab- 
zuzwängen. Auch sonst ist jede Erschütterung dabei zu vermeiden. 
5. Läßt sich eine Benutzung der Decken in den ersten 
Tagen nach dem Herstellen nicht vermeiden, so ist besondere 
‘Vorsicht geboten. 
Verboten ist, Lasten (Steine, Balken, Bretter, Träger usw.) 
auf frisch hergestellte Decken abzuwerfen oder abzukippen oder 
Baustoffe in unzulässiger Menge auf ihnen zu stapeln. 
Zu $13. Da viele Einstürze durch zu frühes Ausschalen 
verursacht werden, sei auf die ausführliche Fassung unserer 
Bestimmungen in $$ ı2 und ı3 besonders hingewiesen. 
Die allgemeinen Regeln für das Ausschalen lassen 
sich folgendermaßen zusammenfassen (vgl. auch $ 10, S. 116): 
A. Im Falle günstiger Witterung (niedrigste Tages- 
temperatur +35°C) sind vier Ausschalungsstufen zu unter- 
scheiden (s. Tafel I und Ziff. 4): 
1. Man beseitige die seitliche Schalung der Balken 
und die Einschalung der Stützen und Pfeiler bei 
Handelszement nach 3 Tagen oder bei hochwertigem 
Zement nach 2 Tagen. Dadurch wird an die Betonkörper 
mehr Luft geführt und die Erhärtung beschleunigt. Werden 
umgekehrt in fehlerhafter Weise die Säulen bis zuletzt in der 
Schalung stehengelassen, während die Decke längst ausgeschalt 
und erhärtet ist, so besteht die Gefahr, daß die im Innern noch 
feuchten Pfeiler eine Überbeanspruchung erleiden, wie aus 
Beobachtungen bei Einstürzen hervorgeht, oder daß bedenkliche 
Ausführungsfehler (z. B- Kiesnester) zu spät bemerkt werden. 
2. Man schale die Deckenplatten üblicher Stütz- 
weite (bis etwa 4m) bei Handelszement nach 8 Tagen 
aus oder bei hochwertigem Zement nach 4 Tagen. 
Dadurch wird die Luftzufuhr, die an der Oberfläche von Anfang 
an gewährleistet ist, nunmehr auch an der Unterfläche erleichtert. 
Erschütterungen, insbesondere ruckweises Ausschalen bei frei- 
tragenden Deckenschalungen (bis etwa 2,5 m Stützweite) sind 
zu vermeiden. Bei mehr als 3 m Plattenstützweite muß eine 
Notstütze in Feldmitte stehenbleiben (s. $ ı2 Ziff. 3). Solche 
Notstützen sind keinesfalls nachträglich einzuziehen, weil durch 
das Antreiben der Keile die Decke teilweise angehoben und 
ihre Zerstörung herbeigeführt werden kann, 
  
  
       
   
    
   
     
    
     
  
    
   
   
     
   
   
    
   
   
    
     
   
   
    
  
  
  
      
    
   
  
   
    
   
  
    
   
	        
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