Full text: Erläuterungen zu den Eisenbeton-Bestimmungen 1932

  
  
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138 A.,8015, Zu Z.3. 
IV. Allgemeine Berechnungsgrundlagen. 
$15. Belastungsannahmen. 
1. Bei Hochbauten sind die in den einzelnen Ländern jeweils 
gültigen amtlichen Vorschriften zu beachten '®). 
2. Bei Ingenieurbauten'?) ist die Belastung durch ständige 
Last ebenfalls nach den in Ziff. 1 genannten amtlichen Vorschriften 
zu berechnen. Die Verkehrslasten sind nach den Vorschriften zu be- 
messen, die die zuständigen Stellen für ihren Bereich erlassen haben. 
3. Stoßzuschlag. In den vorgeschriebenen Belastungen für 
Hochbauten ist der Einfluß der im Regelfall auftretenden Stöße 
bereits berücksichtigt. Für Sonderfälle, z.B. für Fabriken mit 
schwerem Betrieb, bei stoßweise wirkenden Erschütterungen durch 
schwere Maschinen, kann die Baupolizei einen besonderen Stoß- 
zuschlag festsetzen ?®). 
Bei der Berechnung der Platten, Träger und Stützen von 
Durchfahrten und befahrbaren Hof-Kellerdecken sind die Verkehrs- 
lasten (Rad- und Ersatzlasten) mit dem 1,4fachen ihres wirklichen 
Wertes einzusetzen (Stoßzuschlag), wenn nicht die Berechnungs- 
grundlagen für massive Brücken DIN 1075 zugrunde gelegt werden. 
Bei der Berechnung der Säulenfundamente und DBoden- 
pressungen von Hochbauten bleiben etwaige besondere Stoß- 
zuschläge unberücksichtigt. 
18) Für Preußen gelten die vom Minister für Volkswohlfahrt 
herausgegebenen Bestimmungen über die bei Hochbauten an- 
zunehmenden Belastungen vom 24. Dezember 1919 (Zentralbl. d. 
Bauverw. 1920, 8. 45). Diese Bestimmungen sind mit geringen 
Aenderungen auch eingeführt in Anhalt, Baden, Braunschweig, 
Bremen, Hessen, Lippe, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg (Sachsen), 
Schaumburg-Lippe, Thüringen und Württemberg, 
19) Für Eisenbetonschornsteine s. DIN 1056 u. 1058. 
») Vgl. z. B. die Preuß. Bestimmungen über die bei Hoch- 
bauten anzunehmenden Belastungen vom 24. Dezember 1919, 
Abschnitt Ca Ziff. 7. 
Zu Ziffer 3. Nach DIN ı075 Berechnungsgrundlagen für 
massive Brücken 1930 sind für Eisenbeton-Balkenbrücken unter 
Straßen und Straßenbahnen folgende Stoßzahlen anzunehmen*): 
ı. g=1,4 für alle Tragteile (Platte, Rippen oder Hauptträger, 
Querträger) der üblichen Plattenbalkenbrücken mit obenliegender Fahrbahn 
bei Stützweiten bis zu Iom, ferner für die Platte und Querträger aller Eisen- 
beton-Balkenbrücken unter Straßen und Straßenbahnen überhaupt. (Da diese 
Tragteile den Erschütterungen des Straßenverkehrs unmittelbar ausgesetzt 
sind, wurden sie in die Klasse mit dem stärksten Stoßzuschlag eingereiht.) 
2. g=1,3 für Hauptträger unmittelbar unter der Fahrbahn bei 
Eisenbeton-Balkenbrücken mit mehr als ıom Stützweite. (Infolge des 
*) Im neuesten Entwurf DIN 1075 vom Februar 1933 sind die Stoß- 
zahlen mit wachsender Stützweite abgeändert, und zwar in Gruppe 2 bei 
30, 50 und 70m (und mehr) zu g=1,2, I,ı und 1,0, in Gruppe 3 über 
3om zu p= 1,1 festgelegt.
	        
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