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A. S 22, Zu Ziff. ı u. 2. 179
auf Grund zahlreicher neuerer Dresdner Versuche, insbesondere
auch an Fertigbauteilen. Führt man an Stelle des rechnerischen
Maßes h als bauliches Maß die Plattendicke d ein, wobei i. M.
h= 0,90 d anzunehmen ist, so erhält man als zulässigen Grenzwert
d:1=1:(35:09,9)=1:315.
Bei durchlaufenden Tragteilen wird die Schlankheit nicht
auf die Stützweite /, sondern auf die Nullpunktentfernung s be-
zogen (Abb. 39), so
daß für durchlaufende n
Platten der Grenz-
wert h:s=1:35 ist.
Betrachtet man als
Beispiel das Innen-
feld einer durchlau- S
tenden Platte gleicher L
Oeffnungen, so ist Abb. 39. Innenfeld einer durchlaufenden Platte
(nach $ 22 Ziff. 3e) gleicher Öffnungen.
max =. gl falls keine Auflagerverstärkungen vorhanden
gs?
8
12
9
sind. Nach Abb. 39 ist dieser Wert aber auch maxM = 3 .q8°,
woraus man erhält
8
3 ıy = 0,730:|.
Die Mindesthöhe muß dann sein
eh eo en)
35 35 48
Die Uebersicht V gibt die so errechneten Werte s, minh und mind
für die in unseren Bestimmungen genannten Momentenwerte an
(s. 8 ı7 Ziff. 3e).
Für Platten, die nur zwecks Reinigung begangen werden
(s. 2. Gruppe unter a), tritt 1:40 an die Stelle des Schlankheits-
verhältnisses 1:35.
c) Vereinfachtes Verfahren. „Wird diese Nullpunkt-
entfernung nicht nachgewiesen, so kann sie zu 4/, der Stützweite
angenommen werden,‘ Diese vereinfachte Berechnungsweise darf
aber nur bei durchlaufenden oder voll eingespannten Platten
angewendet werden.
5
12°