(4F
nied
nitt #
squer-
hnitts-
4F
lerung
Ver-
- Meß-
ng ())
ı An-
)
100 %)
ltver-
Abs.
teilter
‚chen-
ı nach
Auf-
nach
Auf-
xräfte
lager-
ittel-
lager-
ntal-
Traft-
m
Einheitliche Bezeichnungen im Eisenbetonbau. {
K Knickkraft maxM größtes positives Biege-
H; Fliehkraft (der Fahrzeuge) moment
; Seitenstoß minM größtes negatives Biege-
H, Bremskraft moment
H, Reibungswiderstand M, Biegemoment an der
M, Biegemoment aus der Stelle x
ständigen Last Mr Biegemoment an der
M, Biegemoment aus der Stelle x, herrührend
als ruhend angenomme- von der Verkehrslast,
nen Verkehrslast Q Querkraft
Die Schlußbemerkung des angeführten Erlasses des Preußischen
Ministers für Volkswohlfahrt lautet: „Im Eisenbetonbau gelten noch
besondere Bezeichnungen, die den neuen Bestimmungen beigegeben
sind“ (s.S.4 u. 2).
II. Klasse: Die besonderen „einheitlichen Bezeich-
nungen im Eisenbetonbau“ umfassen die in unseren Be-
stimmungen angegebenen 36 Formelgrößen als notwendige, aber
auch hinreichende Normung. Sie fügen sich in den Aufbau der
„allgemeinen Bezeichnungen“ folgerichtig ein. Sobald unsere
neuen Bestimmungen durch die Regierungen der deutschen
Gliedstaaten wiederum eingeführt sind, müssen diese 36 Formel-
größen als behördlich vorgeschriebene Normen angesehen werden.
III. Klasse: Die weiteren Formelgrößen, die außer
denen der II. Klasse im Text und in den Abbildungen unserer
Bestimmungen angewendet sind, sollen nicht als starre Norm
gelten, um möglichste Bewegungsfreiheit dieses noch in der Ent-
wicklung begriffenen Fachgebietes zu wahren. Sie werden jedoch
zum Gebrauch empfohlen. Soweit sie im Laufe der Zeit zum
Allgemeingut werden sollten, können sie später zur Norm erhoben
werden.