Full text: Erläuterungen zu den Eisenbeton-Bestimmungen 1932

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Einheitliche Bezeichnungen im Eisenbetonbau. { 
K Knickkraft maxM größtes positives Biege- 
H; Fliehkraft (der Fahrzeuge) moment 
; Seitenstoß minM größtes negatives Biege- 
H, Bremskraft moment 
H, Reibungswiderstand M, Biegemoment an der 
M, Biegemoment aus der Stelle x 
ständigen Last Mr Biegemoment an der 
M, Biegemoment aus der Stelle x, herrührend 
als ruhend angenomme- von der Verkehrslast, 
nen Verkehrslast Q Querkraft 
Die Schlußbemerkung des angeführten Erlasses des Preußischen 
Ministers für Volkswohlfahrt lautet: „Im Eisenbetonbau gelten noch 
besondere Bezeichnungen, die den neuen Bestimmungen beigegeben 
sind“ (s.S.4 u. 2). 
II. Klasse: Die besonderen „einheitlichen Bezeich- 
nungen im Eisenbetonbau“ umfassen die in unseren Be- 
stimmungen angegebenen 36 Formelgrößen als notwendige, aber 
auch hinreichende Normung. Sie fügen sich in den Aufbau der 
„allgemeinen Bezeichnungen“ folgerichtig ein. Sobald unsere 
neuen Bestimmungen durch die Regierungen der deutschen 
Gliedstaaten wiederum eingeführt sind, müssen diese 36 Formel- 
größen als behördlich vorgeschriebene Normen angesehen werden. 
III. Klasse: Die weiteren Formelgrößen, die außer 
denen der II. Klasse im Text und in den Abbildungen unserer 
Bestimmungen angewendet sind, sollen nicht als starre Norm 
gelten, um möglichste Bewegungsfreiheit dieses noch in der Ent- 
wicklung begriffenen Fachgebietes zu wahren. Sie werden jedoch 
zum Gebrauch empfohlen. Soweit sie im Laufe der Zeit zum 
Allgemeingut werden sollten, können sie später zur Norm erhoben 
werden. 
  
 
	        
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