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Vorbemerkung. 9
Daher darf der Bauherr nur solche Unternehmer damit be-
trauen, die diese Kenntnis haben und eine sorgfältige Ausführung
gewährleisten (vgl. $$ 222, 230, 330 und 367 Ziffer 14 u. 15 RStGB.
sowie $831 BGB.)}).
1) RStGB. $ 222. Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines
Menschen verursacht, wird mit Gefängnis bis zu drei Jahren
bestraft.
Wenn der Täter zu der Aufmerksamkeit, welche er aus den
Augen setzte, vermöge seines Amtes, Berufes oder Gewerbes be-
sonders verpflichtet war, so kann die Strafe bis auf fünf Jahre
Gefängnis erhöht werden.
$ 230. Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung eines
anderen verursacht, wird mit Geldstrafe bis zu 900 Mark oder mit
Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft.
War der Täter zu der Aufmerksamkeit, welche er aus den
Augen setzte, vermöge seines Amtes, Berufes oder Gewerbes
besonders verpflichtet, so kann die Strafe auf drei Jahre Gefängnis
erhöht werden.
$ 330. Wer bei der Leitung oder Ausführung eines Baues
wider die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst dergestalt
handelt, daß hieraus für andere Gefahr entsteht, wird mit Geld-
strafe bis zu 900 Mark ‘oder mit Gefängnis bis zu einem Jahr
bestraft.
$ 367. Mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft wird
bestraft:
14. wer Bauten oder Ausbesserungen von Gebäuden, Brunnen,
Brücken. Schleusen oder anderen Bauwerken vornimmt, ohne die
von der Polizei angeordneten oder sonst erforderlichen Sicherungs-
maßregeln zu trefien;
15. wer als Bauherr, Baumeister oder Bauhandwerker einen
Bau oder eine Ausbesserung, wozu die polizeiliche Genehmigung
erforderlich ist, ohne diese Genehmi»zung oder mit eigenmächtiger
Abweichung von dem durch die Behörde genehmigten Bauplane
ausführt oder ausführen läßt.
BGB. $ 831. Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt,
ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der andere in Aus-
führung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die
Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr bei der Aus-
wahl der bestellten Person und, sofern er Vorrichtungen oder Ge-
rätschaften zu beschaffen oder die Ausführung der Verrichtung
zu leiten hat, bei der Beschaffung oder der Leitung die im Verkehr
erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei
Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher für
den Geschäftsherrn’die Besorgung eines der im Abs. 1 Satz 2 be-
zeichneten Geschäfte durch Vertrag übernimmt.
Dieser Absatz enthielt früher nur den Hinweis auf BGB. $ 831.
Um jedoch allen an einemsEisenbetonbau Beteiligten die große
Verantwortung besonders einzuschärfen, wurden bereits